Finanzamt Weinheim

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Finanzamt Weinheim liegt nördlich im Rhein-Neckar Kreis. Neben Weinheim selbst dürfen auch noch sechs weitere Städte und Gemeinden hier ihre Einkommenssteuererklärungen einreichen. 2001 eröffnete das Finanzamt Weinheim ein Servicezentrum, kurz ZIA. Als Zentrale Informations-und Annahmestelle können Steuerbürger hier eine zentrale Anlaufstelle finden. Durchgängige Öffnungszeiten und kurze Wartezeiten lassen sich so realisieren.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Steuerarten

Wer als Bürger dieses Kreises Informationen benötigt oder auch nur seine Steuererklärung abgeben möchte, ist hier richtig. Sowohl die Bürger von Weinheim selbst, als auch die sechs weiteren Städte und Gemeinden können so jederzeit Hilfe bei Steuerangelegenheiten in Anspruch nehmen.

Diese Steuer-Arten können Bürger hier bearbeiten lassen:

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Öffnungszeiten vom Finanzamt Weinheim

Telefonische Sprechzeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag - Donnerstag9.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.30 Uhr
Freitag9.00 - 12.00 Uhr

Persönliche Erreichbarkeit Service Center:

WochentagÖffnungszeiten
Dienstag - Donnerstagnur nach Terminvereinbarung
Montag und Freitaggeschlossen

Anschrift

Finanzamt Weinheim
Weschnitzstr. 2
69469 Weinheim

Postfach 100353
69443 Weinheim

Telefon: (06201) 605-0
Telefax: (06201) 605-220
E-Mail: über Kontaktformular
Internet: finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Ihr+Finanzamt/fa_weinheim

Bankverbindungen

Deutsche Bundesbank Filiale Karlsruhe

IBAN: DE72 6600 0000 0067 0015 02
BIC: MARKDEF1660

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Weinheim (Stand: 2023)

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Finanzämter