Das in Rheda-Wiedenbrück ansäßige Finanzamt Wiedenbrück ist zuständig für die Bewohner der Stadt und deren Anliegen. Zudem ist es auch für weitere Ortsteile verantwortlich. Und zwar für alle Orte mit Postleitzahlen von 33339-33758.
Die Verwaltung der Steuern ist die Kernaufgabe des Amtes - mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Verbrauchssteuern. Darunter fällt nicht nur die Steuer-Eintreibung, sondern es umfasst auch die steuerliche Festsetzung.
Das Finanzamt Wiedenbrück befasst sich daher unter anderem mit der Umsatz,- Einkommen- und Körperschaftsteuer. Die Mitarbeiter der Behörde sind außerdem dazu aufgerufen, Infos zu steuerlichen Fragestellungen für die Stadtbewohner zu vermitteln.
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.
Das Finanzamt in Wiedenbrück: Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag, Dienstag, Freitag | 7.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 7.30 - 17.30 Uhr |
Anschrift
Finanzamt Wiedenbrück (Nr. 5347)
Am Sandberg 56
33378 Rheda-Wiedenbrück
Postfach 1429
33342 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: 05242 934-0
Telefax: 0800 10092675347
E-Mail: über Kontaktformular
Internet: www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-wiedenbrueck
Bankverbindung des Finanzamtes Wiedenbrück
BBk Bielefeld
IBAN: DE81 4800 0000 0047 8015 00
BIC: MARKDEF1480
Finanzamt Wiedenbrück: Steuernummer und Steuer-ID
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Karriere im Finanzamt Wiedenbrück
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Wiedenbrück und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Wiedenbrück nichts entgegen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Wiedenbrück
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Prüfungsrecht | Neben dem Recht, jederzeit eine Steuerprüfung durchführen zu dürfen, hat das Finanzamt sogar die Befugnis, eine Steuerprüfung vor Ort (Außenprüfung) bei Betrieben oder Freiberuflern vorzunehmen. |
Informationspflicht | Steuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden. |
Schätzungsrecht | Wer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt ist gegenüber den Bürgern in seinem Einzugsgebiet berechtigt, sie zur Abgabe einer Steuererklärung oder bestimmten Belegen im Rahmen einer Kontrolle aufzufordern. |
Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen einer Pflicht zur Aufbewahrung der bei ihnen eingereichten Dokumente sowie der zugehörigen Daten nachkommen. Steuerpflichtige besitzen nur bei Steuerprozessen ein Einsichtsrecht in diese Dokumente. |
Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?
Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.

Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Wiedenbrück (Stand: 2023) →
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