Das Finanzamt Wilmersdorf ist zuständig für die Bewohner der Stadt und deren Anliegen. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 10707-14199 können sich mit ihren Anliegen ebenfalls an dieses Amt wenden. Kernaufgabe des Finanzamts ist die Steuerverwaltung - mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Verbrauchssteuern. Hierunter ist nicht nur die Eintreibung jener zu verstehen, sondern auch die steuerliche Festsetzung.
Die Zuständigkeitsbereiche des Amtes beinhalten die Umsatzsteuer, die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer. Die zugewiesenen Sachbearbeiter sind immer bereit alle wichtigen Informationen für die Bürger bereit zu halten und weiterzugeben.
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Wilmersdorf umfassen folgende Bereiche:
- Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen
- Steuerrückzahlungen auszahlen
- Pressemitteilungen und Informationsmaterialien bereitstellen
- Steuererklärungen bearbeiten
Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Berlin.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Wilmersdorf
Sprechzeiten Info-Zentrale:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Dienstag, Mittwoch | 8.00 - 14.00 Uhr |
Donnerstag | 12.00 - 18.00 Uhr |
Montag und Freitag | geschlossen |
Adresse
Finanzamt Wilmersdorf (Nr. 1124)
Albrecht-Achilles-Straße 61-64
10709 Berlin
Telefon: 030 9024-24 0
Telefax: 030 9024-24 900
E-Mail: poststelle@fa-wilmersdorf.verwalt-berlin.de
Internet: www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/finanzaemter/wilmersdorf/
Bankverbindung des Finanzamtes Wilmersdorf
Finanzamt Wilmersdorf: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID
Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Wilmersdorf
Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Wilmersdorf
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Säumnisrecht | Wer nicht unnötig Geld in die Hand nehmen will, sollte die vom Finanzamt festgelegten Fristen einhalten. Andernfalls droht eine Strafzahlung. |
Nachprüfungsrecht | Eine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt ist gegenüber den Bürgern in seinem Einzugsgebiet berechtigt, sie zur Abgabe einer Steuererklärung oder bestimmten Belegen im Rahmen einer Kontrolle aufzufordern. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Zudem hat man als Steuerpflichtiger das Recht, Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einzulegen, wenn vor einem der höchsten Gerichte in Deutschland ein Prozess anhängig ist, der den eigenen Fall betrifft. Das Finanzamt ist dann dazu verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen bis der Sachverhalt endgültig geklärt wurde. Dies betrifft allerding nicht die Zahlung von unstrittigen Steuern. |
Informationspflicht | Jeder steuerpflichtige Bürger hat das Recht, sich beim Finanzamt darüber Auskünfte einzuholen, wie sich zum Beispiel eine Investition für ihn steuerlich auswirken würde. |
Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.
In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Wilmersdorf (Stand: 2023) →
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