Für die steuerrechtlichen Angelegenheiten der Bürger ist das Finanzamt Winsen (Luhe) verantwortlich. Sowohl für die Anwohner der Kernstadt als auch für weitere Kreisteile. Zudem ist es auch für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 21202-29640 zuständig. Die Steuerverwaltung ist einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Finanzbehörde. Nicht nur die Eintreibung der Steuern gehört dazu, sondern auch die Festsetzung der Steuern.
Inhaltsverzeichnis:
In den Zuständigkeitsbereich beim Finanzamt fallen beispielsweise die Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder auch die Körperschaftssteuer. Zudem informieren die Finanzbeamten die Einwohner regelmäßig über Neuigkeiten.
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:
- Führung von Steuerkonten der Bürger
- Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Niedersachsen, ist der Dienstherr des Finanzamtes Winsen (Luhe).
Öffnungszeiten vom Finanzamt Winsen (Luhe)
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag, Dienstag, Freitag | 8.00 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
und nach Vereinbarung |
Adresse
Finanzamt Winsen (Luhe) (Nr. 2350)
Von-Somnitz-Ring 6
21423 Winsen
Postfach 1329
21413 Winsen
Telefon: 04171 656-0
Telefax: 04171 656-115
E-Mail: Poststelle@fa-wl.niedersachsen.de
Internet: lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-winsen-luhe-67868
Bankverbindung des Finanzamtes Winsen (Luhe)
Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Winsen (Luhe)
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Karriere im Finanzamt Winsen (Luhe)
Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Winsen (Luhe)
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Nachprüfungsrecht | Auch das Recht, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen, behält sich das Finanzamt vor. |
Schätzungsrecht | Wer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen. |
Säumnisrecht | Wer seine Zahlungen nicht pünktlich leistet oder seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit der Berechnung eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags rechnen. |
Stundungspflicht | Es besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. |
Informationspflicht | Das Finanzamt darf keine Informationen darüber verweigern, wenn steuerpflichtige Bürger Auskünfte in Bezug auf steuerliche Auswirkungen von etwaigen Investitionen wünschen. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt ist gegenüber den Bürgern in seinem Einzugsgebiet berechtigt, sie zur Abgabe einer Steuererklärung oder bestimmten Belegen im Rahmen einer Kontrolle aufzufordern. |
Prüfungsrecht | Zudem darf das Finanzamt jederzeit eine Steuerprüfung durchführen; bei freiberuflich Tätigen oder in Betrieben sogar vor Ort (die sogenannte Außenprüfung). |
Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?
Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Winsen (Luhe) (Stand: 2023) →
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