Wenn Bürger Fragen zu steuerlichen Themen haben, sind die Mitarbeiter vom Finanzamt Wipperfürth die richtigen Kontaktpersonen. Außerdem ist es für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 42460-51789 zuständig.
Hauptaufgabe des Finanzamtes ist die Steuerverwaltung - mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Verbrauchssteuern. In diesem Zusammenhang befasst sich die Finanzbehörde zum einen mit den Zuflüssen und zum anderen mit der Festsetzung der Steuern.
Unter anderem ist das Finanzamt Wipperfürth zuständig für die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer. Zudem informieren die Finanzbeamten die Stadtbewohner über Änderungen.
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Wipperfürth umfassen folgende Bereiche:
- die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner
- die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides
- die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen
- die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Wipperfürth als Dienstherr die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen vor.
Das Finanzamt in Wipperfürth: Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag - Freitag | 8.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag auch | 13.30 - 15.00 Uhr |
und nach Vereinbarung |
Anschrift
Finanzamt Wipperfürth (Nr. 5221)
Am Stauweiher 3
51688 Wipperfürth
Postfach 1240
51676 Wipperfürth
Telefon: 02267 870-0
Telefax: 0800 10092675221
E-Mail: über Kontaktformular
Internet: www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-wipperfuerth
Bankverbindung des Finanzamtes Wipperfürth
BBk Köln
IBAN: DE60 3700 0000 0037 0015 13
BIC: MARKDEF1370
Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Wipperfürth
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
Jetzt kostenlos Informieren.
Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Wipperfürth
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Wipperfürth und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Wipperfürth
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
---|---|
Informationspflicht | Das Finanzamt hat die Pflicht, Steuerpflichtige darüber zu informieren, wie sich bestimmte Investititonen steuerlich auswirken könnten. |
Schätzungsrecht | Die Finanzämter dürfen dann die Daten schätzen, wenn der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht nachgekommen wird. Die Schätzung ist in der Regel zum finanziellen Nachteil des Steuerpflichtigen. |
Stundungspflicht | Eine eher schwammige Pflicht des Finanzamts ist Folgendes: Wenn eine fristgerechte Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' bedeuten würde, müsste das Amt die Zahlung stunden. Der Steuerpflichtige muss dafür allerdings einen Antrag stellen und dies möglichst lange vor dem Zahlungstermin. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Zudem hat man als Steuerpflichtiger das Recht, Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einzulegen, wenn vor einem der höchsten Gerichte in Deutschland ein Prozess anhängig ist, der den eigenen Fall betrifft. Das Finanzamt ist dann dazu verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen bis der Sachverhalt endgültig geklärt wurde. Dies betrifft allerding nicht die Zahlung von unstrittigen Steuern. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt ist gegenüber den Bürgern in seinem Einzugsgebiet berechtigt, sie zur Abgabe einer Steuererklärung oder bestimmten Belegen im Rahmen einer Kontrolle aufzufordern. |
Aufbewahrungspflicht | Die eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen. |
Säumnisrecht | Wenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen. |
Nachprüfungsrecht | Auch das Recht, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen, behält sich das Finanzamt vor. |
Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Wipperfürth (Stand: 2023) →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.