Als Steuerbehörde ist das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden sowohl für die Stadt Worms als auch für weitere Teile des Kreises zuständig. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 55234-67599 wohnen, können sich bei Fragen auch an dieses Amt wenden. Kernaufgabe des Finanzamts ist die Steuerverwaltung - mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Verbrauchssteuern. Nicht nur die Eintreibung der Steuern gehört dazu, sondern auch die steuerliche Festsetzung.
Das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden befasst sich daher unter anderem mit der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer. Darüber hinaus informieren die Beamten die Stadtbewohner über Änderungen.
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Worms-Kirchheimbolanden fällt zudem:
- Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten
- Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen
- Steuererklärungen bearbeiten
Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Rheinland-Pfalz.
Das Finanzamt in Worms-Kirchheimbolanden: Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Öffnungszeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag | 8.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag, Mittwoch, Freitag | nach vorheriger telefonischer Vereinbarung |
Anschrift
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden
Karlsplatz 6
67549 Worms
Telefon: 06241/3046-0
Telefax: 06241/3046-65700
E-Mail: Poststelle@fa-wo.fin-rlp.de
Internet: finanzamt-worms-kirchheimbolanden.fin-rlp.de/startseite
Bankverbindung des Finanzamtes Worms-Kirchheimbolanden
Bundesbank Koblenz
IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
BIC: MARKDEF1570
Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
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Karriere im Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden
Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Prüfungsrecht | Zudem darf das Finanzamt jederzeit eine Steuerprüfung durchführen; bei freiberuflich Tätigen oder in Betrieben sogar vor Ort (die sogenannte Außenprüfung). |
Schätzungsrecht | Das Finanzamt darf Daten schätzen, wenn ein Bürger nicht die geforderte Steuererklärung abgibt. Als eine Art erzieherische Maßnahme verläuft die Schätzung in der Regel zu Ungunsten des Bürgers. |
Aufbewahrungspflicht | Sämtliche jemals eingereichte Daten und Dokumente werden beim Finanzamt als Steuerakten verwahrt. Darin Einsicht nehmen darf der Bürger nur im Rahmen eines Prozesses. |
Nachprüfungsrecht | Finanzämter können sich das Recht vorbehalten, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen. |
Informationspflicht | Wer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt ist gegenüber den Bürgern in seinem Einzugsgebiet berechtigt, sie zur Abgabe einer Steuererklärung oder bestimmten Belegen im Rahmen einer Kontrolle aufzufordern. |
Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden (Stand: 2023) →
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