Den Freibetrag bei der Abgeltungssteuer nutzen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Ertragssteuer zu entgehen, ist seit 2009 schwer möglich, da der Fiskus die Steuer auf Kapitalerträge seitdem als Quellensteuer mit sofort abgeltender Wirkung ausgestaltet hat. Die Finanzinstitute wurden in die Pflicht genommen, die Abgeltungssteuer direkt abzuführen, es sei denn, ihnen liegt ein Freistellungsauftrag vor. Mit letzterem macht der Steuerpflichtige seinen Steuerfreibetrag - den Sparerpauschbetrag - geltend.

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Bemessungsgrundlage und Steuerfreibetrag bei der Abgeltungssteuer

Auf Kapitalerträge werden folgende Steuerbeträge erhoben:

Insgesamt zahlen Steuerpflichtige ohne Kirchensteuerpflicht 26,4 % Abgeltungssteuer, Steuerpflichtige mit Kirchensteuerpflicht 27,8 % oder 27,9 %. Dem steht ein Steuerfreibetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete gegenüber. Bis zu diesen Beträgen sind die Kapitalerträge steuerfrei.

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Familien können mit den Steuerfreibeträgen gestalten

Nicht nur den erwachsenen Mitgliedern einer Familie stehen Sparerpauschbeträge zu, sondern auch den Kindern. Daraus ergeben sich für Familien Gestaltungsmöglichkeiten, die Alleinstehende nicht haben. Durch Splitting von Erträgen lassen sich häufig ertragsreiche Investments frei von Abgeltungssteuer halten, wenn die Kapitalerträge geschickt zugeordnet werden.

Steuerfreibetrag, Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung

Wichtig ist, dass Finanzinstitute zur Abführung der Abgeltungssteuer verpflichtet sind, wenn dieser Abführung an der Quelle nichts entgegensteht. Automatisch findet kein Freibetrag Berücksichtigung.

Der Abführung entgegen stehen Freistellungsaufträge bis zur Höhe des geltenden Steuerfreibetrags. Dabei kann man den Steuerfreibetrag auch auf mehrere Institute aufteilen. Hierbei sollte der Steuerpflichtige allerdings die Übersicht über seine verschiedenen Anlagen behalten.

Eine Nichtveranlagungsbescheinung beseitigt die Abführung der Abgeltungssteuer für einen bestimmten Zeitraum ganz. Rentner und Steuerpflichtige mit geringem Einkommen unter der Veranlagungsgrenze sowie regelmäßig Kinder können diese beantragen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt drei Jahre.

Wer es versäumt hat, einen Freistellungsauftrag zu stellen, sollte die Erträge in der jährlichen Einkommensteuer-Erklärung angeben und dort den Steuerfreibetrag geltend machen.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG)- Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

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