Wer heiratet, erfährt einige steuerliche Vorteile. Diese können sich auch auf den Freistellungsauftrag beziehen. Hier kann sich die Steuerbegünstigung verdoppeln. Zwingend ist dies jedoch nicht. Vielmehr kommt es darauf an, welche Form der Veranlagung gewählt wurde.
So wirkt sich ein Freistellungsauftrag für Verheiratete gut aus
Entscheidend ist, ob das Ehepaar gemeinsam oder einzeln veranlagt wird. Im ersten Fall verdoppelt sich der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro auf 2.000 Euro (Stand 2025). Über einen Freistellungsauftrag für Verheiratete kann man ihn direkt geltend machen und muss nicht erst bis zur Steuererklärung warten.
In folgenden weiteren Fällen ist der Auftrag sinnvoll:
- Die Gewinne aus Kapitalerträgen übersteigen zwar 2.000 Euro, aber ansonsten sind die Einkünfte des Paares sehr gering
- Generell liegt der Steuersatz, den das Paar zahlen muss, unter 25 Prozent - und zwar auch dann, wenn die Kapitalerträge als zusätzliche Einkünfte miteingerechnet werden
Wie wird ein Freistellungsauftrag für Verheiratete gestellt?
Man wendet sich an die eigene Bank und bittet um das entsprechende Formular. Man weist schon hier auf den Umstand hin, dass man verheiratet ist und gemeinsam veranlagt wird.
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Was machen nicht gemeinsam veranlagte Verheiratete?
Auch wenn man nicht gemeinsam veranlagt wird, macht der Freistellungsauftrag für Verheiratete Sinn, wenn man in den Steuerklassen drei und fünf ist. Durch den hohen Grundfreibetrag in Klasse drei wirkt es sich vermutlich steuerlich vorteilhaft aus, die Einkünfte aus Kapitalerträgen wie ein normales Einkommen zu behandeln und nicht über die Abgeltungssteuer an den Fiskus abzuführen.
Einzelnachweise & Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG)- Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen →
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) - § 20 →
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