Sparerpauschbetrag: Der Kapitalertragsteuer-Freibetrag

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Mit dem Sparerpauschbetrag kann ein Steuerfreibetrag in Höhe von 1.000 Euro im Jahr 2024 geltend gemacht werden.

Der Sparerpauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der auf private Einkünfte aus Kapitalvermögen angewendet werden kann. Es ist gesetzlich festgelegt, dass auf Kapitaleinkünfte pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer erhoben werden.

Sparerpauschbetrag berechnen

Mit dem Steuerfreibetragrechner kann berechnet werden, wie viel vom Gehalt unter Berücksichtigung des Sparerpauschbetrags versteuert werden muss. Einfach den Sparerpauschbetrag auswählen und jährliches Bruttoeinkommen eintippen.

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Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag und wie wird er beantragt?

Der Sparerpauschbetrag hat eine Höhe von 1.000 Euro für Ledige und eine Höhe von 2.000 Euro für Ehepaare. Eingetragen wird der Sparerpauschbetrag in der Anlage Kap.

Für den Antrag müssen einige Daten, zum Beispiel die Adresse und die Steueridentifikationsnummer, angegeben werden. Der Grund dafür ist, dass der Sparerpauschbetrag auch auf verschiedene Banken aufgeteilt werden kann. Durch die Angabe der Daten kann überprüft werden, ob der Steuerfreibetrag bei einer anderen Bank bereits ausgeschöpft wurde.

Hier können Sie das Formular zur Beantragung des Sparerpauschbetrags kostenlos herunterladen!

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Häufig gestellte Fragen

Welchen Vorteil bringt der Sparerpauschbetrag?

Die meisten Menschen haben ein Sparkonto. Auf das dort gesparte Geld bekommen sie Zinsen. Seit 2009 wird von der Bank automatisch die Abgeltungssteuer als neue Form der Kapitalertragsteuer einbehalten.

Vielen Sparkontoinhabern ist dabei gar nicht bewusst, dass sie einen Kapitalertragsteuerfreibetrag haben, den sie überhaupt nicht versteuern müssen. Ein Antrag an die Bank sorgt dafür, dass weniger oder sogar überhaupt keine Kapitalertragsteuer bezahlt werden muss.

Was tun, wenn die Kapitalertragsteuer fälschlicherweise abgezogen wird?

Wurde der Antrag zum Beispiel aus Unwissenheit nicht gestellt, kann man sich das Geld mithilfe der Einkommenssteuererklärung zurückholen. Dies ist allerdings ein aufwendiges Verfahren, weshalb es zu empfehlen ist, einmalig und rechtzeitig die Freibetragsanträge auszufüllen.

Es kann auch vorkommen, dass fälschlicherweise die Steuer von der Bank bezahlt wurde, obwohl das Einkommen unter dem Grundeinkommen lag - zum Beispiel bei Kindern. Auch in diesem Fall ist eine Steuerklärung der richtige Weg, um das Geld zurückzubekommen.

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 20 (9)
  2. Bundesregierung.de: Entlastung für Deutschland

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