Das Kontokorrentkonto

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Im geschäftlichen Bereich ist es üblich, für die finanzielle Abwicklung zwischen Geschäftspartnern ein spezielles Konto zu nutzen, welches im Fachjargon als Kontokorrentkonto bezeichnet wird. Dieser Begriff setzt sich aus den italienischen Wörtern "conto" für Rechnung sowie "corrente" für laufend zusammen.

Mit einem solchen Konto ist es möglich, gegenseitige Forderungen miteinander zu verrechnen und somit laufende Rechnungen zwischen verschiedenen Geschäftspartnern unkompliziert abzuwickeln.

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Unterschied zwischen Kontokorrentkonto und Girokonto

Girokonto und Kontokorrentkonto bezeichnen die gleiche Art von Konto, über welches man seinen täglich anfallenden Zahlungsverkehr abgewickelt kann. Über dieses Konto lassen sich folgende Vorgänge abwickeln:

  • Empfang von Lohn oder Gehalt
  • Erhalt anderer Einnahmen
  • Zahlung von einmaligen oder laufenden Rechnungen (z. B. Miete oder Strom)

Zwischen Giro- und Kontokorrentkonto gibt es lediglich einen einzigen Unterschied. Dieser besteht darin, dass ein klassisches Girokonto nicht mit einem sogenannten Dispokredit ausgestattet ist. Bei einem Kontokorrentkonto hingegen verfügt der Kontoinhaber über die Möglichkeit, mit seinem Konto ins Minus zu gehen. Diese Möglichkeit lässt sich die kontoführende Bank in der Regel mit hohen Überziehungszinsen honorieren.

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Das Kontokorrentkonto im Rechnungswesen

Kontokorrent ist ein Fachbegriff aus dem kaufmännischen Rechnungswesen. Damit wird eine dauerhafte Geschäftsbeziehung beschrieben, bei der mindestens ein Geschäftspartner als Kaufmann tätig ist. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung entstehende Forderungen und Verbindlichkeiten auf einem Kontokorrentkonto werden mit Hilfe eines Saldos gegeneinander verrechnet.

Eine solche, gegenseitige Aufrechnung von Leistungen kommt vor allem in der Praxis des Bankwesens oft zum Einsatz. Sie wird zwischen Kunde und Bank ebenso praktiziert wie zwischen zwei Banken oder zwei Lieferanten. Grundlage ist stets eine längere Geschäftsbeziehung. Die Saldoanerkennung stellt ein gültiges Rechtsgeschäft zwischen den Vertragspartnern dar, bei dem es sich um ein Schuldanerkenntnis in abstrakter Form handelt.

Kontokorrentkonto eröffnen

Die Eröffnung eines Kontokorrentkontos ist im Grunde sehr einfach. Man muss lediglich ein normales Girokonto eröffnen und im Rahmen des dafür notwendigen Kontoantrags angeben, dass man einen Dispokredit benötigt. Verfügt man schon über ein Girokonto, kann man zusätzlich einen Dispokredit beantragen, wodurch das Girokonto zu einem Kontokorrentkonto wird.

  • Für einen Dispokredit muss man normalerweise verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen gehört, dass man volljährig ist und dass auf dem Konto monatlich Lohn oder Gehalt eingeht. Außerdem überprüfen Banken die Bonität des Kontoinhabers, was in der Regel mithilfe einer Schufa-Anfrage geschieht.

Ein Nachteil des Dispokredits sind die meist sehr hohen Überziehungszinsen, die die Banken als Gegenleistung für die größere finanzielle Freiheit auf Seiten des Kontoinhabers verlangen. Aufgrund der Zinssätze sollte man überlegen, ob es nicht eine günstigere Form der Geldbeschaffung gibt, etwa durch die Aufnahme eines kleinen Kredits, bei dem wesentlich niedrigere Zinsen anfallen.


Quellen

  1. Schmidt, Fr: Die Buchhaltung für die gewerblichen Betriebe der Gemeinden »

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