Das Gehalt als Arzthelferin

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Arzthelferin ist ein wichtiger Bestandteil jeder Arztpraxis. Dabei muss man sich darauf gefasst machen, dass der Job durchaus auch sehr stressig werden kann. Aus finanzieller Sicht sollte vor allem in der Ausbildung mit einem niedrigen Anfangsgehalt gerechnet werden. Später kommt es auf die jeweilige Arbeitsstelle an.

Brutto Gehalt als Arzthelferin

Beruf Arzthelfer/ Arzthelferin
Monatliches Brutto 1.928,67€
Monatliches Netto 1.422,47€
Jährliches Brutto 23.143,98€
Jährliches Netto 13.058,34€
Grundlage für Nettoberechnung ist Steuerklasse 1

Monatliches Netto 1.497,97€
Jährliches Netto 13.206,30€

Monatliches Netto 1.534,38€
Jährliches Netto 14.083,09€

Monatliches Netto 1.497,97€
Jährliches Netto 13.206,30€

Monatliches Netto 1.351,76€
Jährliches Netto 12.567,65€

Monatliches Netto 1.309,76€
Jährliches Netto 12.520,17€

Alle Gehaltsdaten, die uns zum Beruf Arzthelfer/ Arzthelferin vorliegen, haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengestellt. Die Werte wurden alle auf Basis unserer Gehaltsdatenbank ermittelt. Dargestellt werden sie als Durchschnittsangaben. Im deutschlandweiten Durchschnitt liegt das Gehalt als Arzthelferin bei 1.928,67€ brutto. Das ergibt ca. einen Stundenlohn von 11,13€ und ein Jahresgehalt von 23.143,98€.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Details zur Gehaltsentwicklung
  2. Ausbildung zur Arzthelferin
  3. Weiterbildungsmöglichkeiten für Arzthelferinnen
  4. Verdienen Sie als Arzthelferin genug?

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Details zur Gehaltsentwicklung als Arzthelferin

Die Ausbildung zur Arzthelferin umfasst eine Lehre von drei Jahren. Die Ausbildung zur Arzthelferin und deren Inhalte wurden im August 2006 angepasst. Die aktuelle Berufsbezeichnung lautet seither Medizinische Fachangestellte/ Medizinischer Fachangestellter.

Während der Ausbildung erhält der oder die Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr 880 Euro, im zweiten 935 Euro und im letzten Ausbildungsjahr 995 Euro.
Damit bewegt sich das Gehalt in der Ausbildung der Arzthelferin zwar auf keinem schlechten Niveau, aber der Übergang in die Bezahlung im späteren Beruf erfolgt meist fließend. Die Summe ist zudem tariflich geregelt, sodass man in ganz Deutschland die gleiche Ausbildungsvergütung erhält.
Nach der Ausbildung erhalten Berufsanfänger rund 1500 Euro.
Durch Fort- und Weiterbildungen sowie zunehmende Berufserfahrung lässt sich diese Summe jedoch schnell steigern.

Das durchschnittliche Gehalt einer Arzthelferin beträgt in Deutschland 2000 Euro. Abhängig von der Arbeitsstelle lassen sich jedoch erhebliche Schwankungen beobachten.

Während die niedrigsten Gehälter bei 1500 Euro liegen, zahlen manche Arbeitgeber fast 4000 Euro Gehalt. Dabei spielen vor allem die Größe der Betriebsstätte sowie die Lage eine Rolle.

Große Betriebsstätten zahlen üblicherweise bessere Gehälter als kleine Arztpraxen. Auch verdient eine Arzthelferin im Süden Deutschlands im Durchschnitt besser als im Norden.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Ausbildung zur Arzthelferin

Auch nach der Neuorganisation 2006 dauert die Ausbildung nach wie vor 3 Jahre und erfolgt im dualen System – also in der Praxis und in der Berufsschule. Vor der Prüfungsstelle der jeweiligen Landesärztekammer wird dann die Abschlussprüfung abgelegt.

Als Arzthelferin bzw. Medizinische Fachangestellte kann man in

  • Arztpraxen verschiedenster Fachrichtungen
  • Krankenhäusern
  • betriebsärztlichen Abteilungen von Unternehmen
  • Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens
  • medizinischen Laboren

eine Anstellung finden. In dieser Position assistiert man den Ärztinnen und Ärzten bei der Beratung, Betreuung, Untersuchung und Behandlung von Patienten. Zudem ist man auch für Verwaltungs- und Organisationsaufgaben zuständig.

Für die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz zur Arzthelferin ist mindestens ein Hauptschulabschluss notwendig. Die Mehrheit der Bewerberinnen kann jedoch einen Realschulabschluss vorweisen.

Grundsätzlich sollten in den folgenden Fächern gute bis sehr gute Noten vorhanden sein:

  • Biologie
  • Chemie
  • Mathematik
  • Datenverarbeitung

Für den Beruf sind außerdem einige Kernkompetenzen notwendig. Diese sind:

  • soziales Engagement
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Organisationstalent

In der Ausbildung lernen angehende Arzthelferinnen neben der Betreuung der Patienten, dem Führen der Patientenakten und der Terminvergabe auch das Assistieren des Arztes. Zu den Assistenzsaufgaben in diesem Beruf gehören unter anderem:

  • Verbände anlegen
  • Blut abnehmen
  • Blutdruck messen
  • Blutzucker messen
  • kleinere medizinische Maßnahmen (z. B. Kälte- und Reizstromanwendungen)

Außerdem sorgen Arzthelferinnen dafür, dass der Praxisalltag reibungslos abläuft, sie sorgen für die Warenkontrolle bei Neubestellungen und halten Korrespondenz mit Krankenkassen. Weiterhin bereiten sie Quartalsabrechnungen vor und führen diese zum Teil auch eigenständig durch.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Arzthelferinnen

Arzthelferinnen müssen in Arztpraxen eine Vielzahl an Aufgaben übernehmen. Darum sind sie ein äußerst wichtiger Bestandteil jeder Praxis.

Nur, wenn sie sich ständig auf dem Laufenden halten, können sie ihren Beruf optimal ausüben. Dafür ist eine kontinuierliche Weiterbildung erforderlich, um den Ansprüchen an neue Aufgabenbereiche gerecht zu werden.
Schon längst hat der Beruf der Arzthelferin gute Zukunftsaussichten. Je nach individueller Neigung können Fachkräfte zwischen drei Hauptbereichen wählen, um sich weiterzubilden.

Diese sind:

  • Organisatorischer und wirtschaftlicher Bereich
  • Medizinischer Bereich (für den Einsatz in spezialisierten Praxen)
  • Bereich Kommunikation und Schulung

Weiterbildungen sind in der Regel von der Dauer her sehr umfangreich und können sich durchaus über mehrere Monate erstrecken. Es werden ganze Themenkomplexe bearbeitet, wodurch die eigenen Handlungskompetenzen erweitert werden.
Für die Arzthelferin ergibt sich durch die Weiterbildung somit die Möglichkeit für einen beruflichen Aufstieg und einen damit verbundenen besseren Verdienst.

Strebt eine Arzthelferin eine Weiterbildung an, kann sie sich an unterschiedliche Anbieter vor Ort wenden. In der Regel werden Weiterbildungen von öffentlichen und freien Trägern, Verbänden, Fach- und Hochschulen oder weiteren privaten Anbietern durchgeführt.

Als offizielle Stellen für Weiterbildungen sind bekannt:

  • Ärztekammern
  • IHK
  • TÜV
  • Verband medizinischer Fachberufe e. V.
  • BIG – Bildungswerk im Gesundheitswesen
  • HAG – Heidelberger Akademie für Gesundheitsberufe e. V.
  • DGSV – Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung

Meist sind Weiterbildungen mit Kosten verbunden. Bereits im Vorfeld sollte sich eine Arzthelferin über die genaue Höhe der Kosten informieren. Auch deshalb sollte man sich genau überlegen, wo die Schulung durchgeführt wird. So sind Zertifikate von „offiziellen“ Stellen in der Regel deutlich besser anerkannt, als es bei kleineren Anbietern der Fall ist.

Oft erklären sich Arbeitgeber bereit, die Kosten für die Weiterbildung einer Arzthelferin zu übernehmen oder sich zumindest daran zu beteiligen, da sie vom erlernten Wissen ihrer Mitarbeiter profitieren können.

Verdienen Sie als Azrthelferin genug?

Erhalten Sie das bestmögliche Gehalt für Ihren Job oder könnten Sie mehr verdienen. Mit dem Gehaltspotenzial-Rechner von Stepstone finden Sie es heraus!
btn-pfeil

Jetzt mehr erfahren!

Anonymen Gehaltsvergleich durchführen
Aktuellen Job

Zukünftigen Job

Anderen Job

Ausbildung / Studium

  1. Bundesagentur für Arbeit: Medizinische/r Fachangestellte/r »
  2. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Berufe im Spiegel der Statistik - (BG814) Human- und Zahnmedizin »
  3. Berufsinstitut für Berufsbildung: Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen - Medizinischer Fachangestellter/ Medizinische Fachangestellte (Ausbildung) »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Gehalt