Das Gehalt als Bau- und Metallmaler

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bau- und Metallmaler ist eine Berufsausbildung, der sich an Menschen mit Behinderung richtet. Mittlerweile wurde dieser Ausbildungsberuf jedoch eingestellt und durch den Beruf Fachpraktiker für Maler und Lackierer ersetzt.

Brutto Gehalt als Bau- und Metallmaler

Beruf Bau- und Metallmaler/ Bau- und Metallmalerin
Monatliches Brutto 2.315,42€
Monatliches Netto 1.651,00€
Jährliches Brutto 27.785,02€
Jährliches Netto 15.536,62€
Grundlage für Nettoberechnung ist Steuerklasse 1

Monatliches Netto 1.735,25€
Jährliches Netto 15.695,22€

Monatliches Netto 1.842,33€
Jährliches Netto 16.668,37€

Monatliches Netto 1.735,25€
Jährliches Netto 15.695,22€

Monatliches Netto 1.527,76€
Jährliches Netto 15.005,86€

Monatliches Netto 1.485,76€
Jährliches Netto 14.958,38€

Das durchschnittliche Jahresbruttogehalt als Bau- und Metallmaler liegt mit 27.785,02€ im soliden Mittelfeld. Im Monat liegt das Durchschnittsgehalt brutto bei 2.315,42€. Als Stundenlohn erhalten Bau- und Metallmaler dementsprechend 14,44€ im Durchschnitt.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Über den Beruf Bau- und Metallmaler
  2. Ausbildung als Bau- und Metallmaler
  3. Gehalt nach der Lehre
  4. Weitere Berufe vergleichen

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Über den Beruf Bau- und Metallmaler

Der Beruf Bau- und Metallmaler ist eigens für Menschen mit einer Behinderung entwickelt worden und lehnt sich in seinen Inhalten an die regulären Ausbildungszweige Maler beziehungsweise Fahrzeuglackierer an.

Der Bau- und Metallmaler kümmert sich häufig um eine farbenfrohe Gestaltung von Gebäuden und Räumen oder kommt im Bereich der Lackierung von Fahrzeugen zum Einsatz.

Mittlerweile wurde der Beruf durch den Nachfolgeberuf Fachpraktiker für Maler und Lackierer abgelöst.

Die Ausbildung und das Gehalt als Bau- und Metallmaler

Die Ausbildung zum Bau- und Metallmaler erstreckt sich über einen Zeitraum von rund drei Jahren. Der wesentliche Unterschied zu der klassischen Ausbildung ist, dass die Auszubildenden in speziellen Bildungseinrichtungen und Werkstätten, statt in einem herkömmlichen Betrieb, ausgebildet werden und der theoretische Teil der Lehre an dafür geeigneten Berufsschulen erfolgt.

Das Gehalt ist ebenfalls an die Ausbildungsberufe des Malers und Fahrzeuglackierers angelehnt. Das monatliche Gehalt während dieser Phase liegt in etwa in folgender Höhe:

  • 550 Euro brutto im 1. Ausbildungsjahr
  • 650 Euro brutto im 2. Ausbildungsjahr
  • 750 Euro brutto im 3. Ausbildungsjahr

Wer seine Ausbildung zum Bau- und Metallmaler in einer Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation absolviert, erhält in der Zeit kein Ausbildungsgehalt, wird jedoch durch den Rehabilitationsträger finanziell unterstützt. Dieser übernimmt auch die Ausbildungskosten.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Das Gehalt nach der Lehre zum Bau- und Metallmaler

Nachdem der Bau- und Metallmaler seine Prüfungen bestanden hat, bekommt er bei entsprechender Anstellung sein erstes richtiges Gehalt.

Zum Einstieg kann als ausgelernter Bau- und Metallmaler mit 1.700 Euro bis 2.200 Euro brutto im Monat gerechnet werden.

Mit etwas Erfahrung im Beruf steigt das Gehalt in der Regel an. Im Schnitt verdient ein Bau- und Metallmaler dann um die 2.600 Euro brutto im Monat.

Verdienen Sie als Bau- und Metallmaler genug?

Erhalten Sie das bestmögliche Gehalt für Ihren Job oder könnten Sie mehr verdienen. Mit dem Gehaltspotenzial-Rechner von Stepstone finden Sie es heraus!
btn-pfeil

Jetzt mehr erfahren!

Anonymen Gehaltsvergleich durchführen
Aktuellen Job

Zukünftigen Job

Anderen Job

Ausbildung / Studium

Einzelnachweise


  1. Bundesagentur für Arbeit: Fachpraktiker/in für Maler und Lackierer

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Gehalt