Brutto Gehalt als Bauingenieur
Beruf | Bauingenieur/ Bauingenieur |
---|---|
Monatliches Bruttogehalt | 3.739,79€ |
Jährliches Bruttogehalt | 44.877,43€ |
Wie viel Netto? |
Basierend auf unserer Gehaltsdatenbank berechnen wir für Sie das durchschnittliche Bruttogehalt für den Beruf Bauingenieer/ Bauingenieurin. Wir errechnen für Sie den mittleren Stundenlohn, das gemittelte Monatsgehalt sowie den gemittelten Jahreslohn.
Im Durchschnitt bekommt ein/e Bauingenieur/ Bauingenieurin monatlich ein Bruttogehalt von 3.739,79€, also einen Stundenlohn von 21,58€ sowie ein Jahreseinkommen in Höhe von 44.877,43€.

- Datensätze für den Beruf Bauingenieur/ Bauingenieurin
- Gehalt nach Bundesland
- Gehalt nach Familienstand
- Gehalt nach Geschlecht
- Gehalt nach Alter
- Gehalt nach Berufserfahrung für Bauingenieur
- Gehalt nach Schulabschluss
- Bauingenieur/ Bauingenieurin Mitarbeiter
- Benefits im Beruf Bauingenieur
- Was macht ein Bauingenieur?
- Ausbildung zum Bauingenieur
- Weiterbildungsmöglichkeiten
- Weitere Gehälter vergleichen
Unsere aktuellen Gehaltsdatensätze für den Beruf Bauingenieur/ Bauingenieurin
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellsten Gehaltsdaten für den Beruf Bauingenieur/ Bauingenieurin. Alle Daten stammen aus unserer eigenen Gehaltsdatenbank.
Bruttogehalt in € | Alter | Geschlecht | Arbeitsort |
---|---|---|---|
3.800,00 | 29 | männlich | 45141 essen |
3.700,00 | 38 | männlich | 22111 hamburg |
3.000,00 | 30 | weiblich | 52070 aachen |
2.500,00 | 26 | weiblich | 50181 Bedburg |
3.800,00 | 50 | männlich | 04103 Leipzig |
5.100,00 | 44 | männlich | 97204 Höchberg |
3.900,00 | 21 | männlich | 32257 Bünde |
3.500,00 | 24 | männlich | 33649 Bielefeld |
3.500,00 | 24 | männlich | 33615 Bielefeld |
3.700,00 | 26 | männlich | 94032 Passau |
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Wie viel verdienen Sie als Bauingenieur/ Bauingenieurin?
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Durchschnittsgehalt für Bauingenieur/ Bauingenieurin nach Bundesland
Aufgrund wirtschaftsstruktureller Gegebenheiten sind regionale Gehaltsunterschiede immer noch von Bedeutung. Die Angaben in unserer Gehaltsdatenbank für den Beruf Bauingenieurin/ Baunigenieurin weisen ebenso auf vom Bundesland abhängige Gehaltsunterschiede hin.
In der folgenden Übersicht wird der monatliche Bruttoverdienst im jeweiligen Bundesland aufgeführt.

Bundesland | Bruttogehalt in € |
---|---|
Hessen | 4.016,58 |
Hamburg | 4.166,67 |
Nordrhein Westfalen | 3.842,21 |
Baden Württemberg | 3.756,27 |
Schleswig Holstein | 4.093,00 |
Bayern | 3.838,18 |
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Das Gehalt als Bauingenieur/ Bauingenieur nach Familienstand
Das durchschnittliche Gehalt wird auch durch den Familienstand beeinflusst. Das Gehalt von verheirateten Arbeitnehmern im Job Bauingenieur/ Bauingenieurin weicht von dem ihrer alleinstehenden oder alleinerziehenden Kolleginnen und Kollegen ab.
Das liegt an der jeweiligen Steuerklasse der Arbeitnehmer, denn aufgrund dieser wird die Höhe der zu entrichtenden Lohnsteuer bemessen. Ledige Arbeitnehmer ohne Kinder werden der Steuerklasse 1 zugeordnet, Alleinerziehende der Steuerklasse 2 und verheiratete Arbeitnehmer werden je nach Steuerklassenwahl der Steuerklasse 3, 4 oder 5 zugewiesen.
Die folgenden Durchschnittswerte konnten auf Grundlage der Einträge in unserer Datenbank ermittelt werden:
Familienstand | Bruttogehalt in € |
---|---|
Verheiratet | 3.982,58 |
Alleinerziehend | 3.714,23 |

Das Gehalt nach Geschlecht für Bauingenieur/ Bauingenieurin
Mit Gender Pay Gap wird die durchschnittliche Differenz des Bruttoverdienstes beschrieben, die zwischen Männern und Frauen besteht. In den unterschiedlichsten Berufsfeldern verdienen männliche Arbeitnehmer häufig mehr als ihre weiblichen Kollegen.
Die prozentuale Einkommensdifferenz im Beruf Bauingenieur/ Bauingenieurin beträgt 13,41%. Männliche Arbeitnehmer bekommen 3.871,68€, weibliche dagegen 3.352,34€. Alle Gehaltsdaten nach Geschlecht stellen durchschnittliche Werte für den Beruf Bauingenieur/ Bauingenieurin dar.
Geschlecht | Bruttogehalt in € |
---|---|
Männlich | 3.871,68 |
Weiblich | 3.352,34 |

Das Durchschnittsgehalt nach Alter zum Beruf Bauingenieur/ Bauingenieurin
Ein weiterer Faktor nimmt Einfluss auf die Höhe des Gehalts: das Alter. Im Beruf Bauingenieur/ Bauingenieurin steigt es in der Regel mit zunehmendem Alter der Arbeitnehmer. In der folgenden Übersicht wird dargestellt, wie sich das Gehalt als Bauingenieur/ Bauingenieurin in Abhängigkeit von der Altersklasse entwickeln kann:
Altersspanne in Jahren | Bruttogehalt in € |
---|---|
18 - 20 | k.A. |
21 - 25 | 3.334,53 |
26 - 30 | 3.320,14 |
31 - 40 | 3.953,43 |
41 - 50 | 3.979,22 |
51 - 60 | 3.225,00 |
61 - 70 | 5.190,00 |
Das Gehalt nach Berufserfahrung als Bauingenieur/ Bauingenieurin
Die folgende Übersicht zeigt das Gehalt nach Berufserfahrung an. Alle Angaben sind Durchschnittswerte.
Berufserfahrung in Jahren | Bruttogehalt in € |
---|---|
< 1 | 3.415,00 |
1 - 2 | 3.256,64 |
2 - 5 | 3.975,42 |
5 - 10 | 2.500,00 |
10 - 20 | 4.694,67 |
20 - 30 | 4.500,00 |
> 30 | 4.250,00 |
Durchschnittsgehalt nach Schulabschluss für Bauingenieur/ Bauingenieurin
Für einen Bauingenieur beträgt das Einstiegsgehalt etwa 2.500 bis 3.500 Euro im Monat. Die Gehaltsspanne ist also groß.
Berufseinsteiger, die nach Tarif bezahlt werden, erzielen in der Regel höhere Gehälter, denn Tarifgehälter liegen besonders im Einstiegsbereich deutlich über dem Gehalt in der freien Wirtschaft.
Unsere Gehaltsdatenbank ermittelt für den Beruf Bauingenieur/ Bauingenieurin folgende Gehälter:
Abschluss | Bruttogehalt in € |
---|---|
Bachelor (BA) | 2.900,00 |
Bachelor (FH) | 3.801,86 |
Bachelor (Uni) | 3.400,00 |
Diplom (FH) | 3.740,89 |
Diplom (Uni) | 4.251,67 |
Master (FH) | 3.683,33 |
Master (Uni) | 3.923,14 |
Das Durchschnittsgehalt als Bauingenieur/ Bauingenieurin nach Mitarbeiterzahl
Die Mitarbeiterzahl eines Unternehmens ist auch ein relevanter Faktor, der die Höhe des Gehaltes beeinflusst. Aufgrund der Zahlen aus unserer Gehaltsstatistik bewegt sich die Zahl der Mitarbeiter im Beruf Bauingenieur/ Bauingenieurin häufig im folgenden Rahmen:
Mitarbeiteranzahl im Unternehmen | Bruttogehalt in € |
---|---|
1 - 5 | 2.977,88 |
6 - 25 | 3.400,00 |
26 - 50 | 3.910,00 |
51 - 100 | 3.166,67 |
101 - 250 | 3.991,50 |
251 - 500 | 3.863,50 |
501 - 1000 | 4.118,33 |
1001 und mehr | 4.307,55 |
Die Benefits im Beruf Bauingenieur/ Bauingenieurin
Folgende Benefits werden in unserer Gehaltsdatenbank zum Beruf Bauingenieur/ Baunigenieurin angegeben:





















Was macht ein Bauingenieur?
Die Hauptaufgaben als Bauingenieur/in sind die gesamten technischen Aspekte bei Bauprojekten, dazu zählen die Planungen, Berechnungen und Konstruktionen von Bauwerken aller Art. Dabei liegt der Fokus nicht allein auf der Wirtschaftlichkeit, sondern auch auf die umweltbeeinflussenden Faktoren jedes einzelnen Bauprojekts.
Die Ausbildung zum Bauingenieur im Detail
Als angehender Bauingenieur bzw. angehende Bauingenieurin kann man unterschiedlich qualifizierende Abschlüsse erzielen. Erreichen kann man im Fachbereich Bauingenieurwesen
- Bachelor of Science (FH oder Uni)
- Master of Science (FH oder Uni)
- Bachelor of Engineering (FH oder Uni)
- Master of Engineering (FH oder Uni)
- Diplom-Ingenieur (FH oder Uni)
Zulassungsvorausetzung ist im Allgemeinen eine abgeschlosse Berufsausbildung oder ein Vorpraktikum.
Kann man sich als Bauingenieur weiterbilden?
Aufgrund des breitgefächerten Aufgabenbereichs im Berufsfeld des Bauingenieurs geht es zunächst darum, sich zu spezialisieren. Innerhalb dieser einzelnen Spezialgebiete sind Weiterbildungen möglich.
Spezialierungsfelder sind:
- Geotechnik
- Hochbau
- Industriebau
- Tiefbau
- Verkehrswege
- Jede Baubranche hat ihre eigenen Besonderheiten. Daher spezialisieren sich Bauingenieur/innen zumeist – etwa auf Hoch- oder Tiefbau oder Infrastrukturbauten. Als Bauingenieur/in ist man auch für das Erstellen von Gutachten für Bauprojekte zuständig. Zur allgemeinen Projektplanung fallen auch die das Überwachen, Managen und Berwerten von Projekten in den Verantwortungsbereich eines Bauingenieurs/ einer Bauingenieurin.
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Einzelnachweise & Quellen
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.