Im öffentlichen Dienst und wo tarifliche Verträge gelten, sind die Löhne der Arbeitnehmer in Entgeltgruppen festgelegt.
Diese Gruppen bemessen sich nach verschiedenen Faktoren und erleichtern es, die künftigen Monate und Jahre zu planen sowie einen groben Überblick über das Gehalt zu bewahren.
Was versteht man unter dem Begriff Entgeltgruppe?
Eine Entgeltgruppe gibt im öffentlichen Dienst- und Tarifverträgen Auskunft über die Gehaltsstufe. Die Löhne der Arbeitnehmer sind in den entsprechenden Tabellen festgehalten und fallen jeden Monat, gemäß der entsprechenden Gruppierung, identisch aus.
Es gibt unterschiedliche Arten von Entgeltgruppen und Tabellen, die beispielsweise lediglich kommunal, aber auch auf Bundesebene greifen können.
Das Wort "Entgeltgruppe" wird übrigens mit zwei "t" geschrieben: Entgeltgruppe. Beliebt ist auch die Schreibweise "Entgeld-" oder "Endgeld-". Beides ist aber falsch. Im Deutschen kommt der Begriff "Entgelt" vom Althochdeutschen "geltan", was auch so viel wie entschädigen oder wert sein bedeutet hat. Im Mittelhochdeutschen bedeutete "gelten" dann soviel wie "Einkünfte bringen".
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Entgeltgruppe Tabelle
Bei den Entgeltgruppen entscheiden zwei Aspekte über die Einordnung des jeweiligen Gehalts: Die Qualifikation und die Dauer der Beschäftigung. Die Qualifikation richtet sich nach dem vorhandenen Vorwissen und dem Ausbildungsgrad des Arbeitnehmers. Je qualifizierter der Arbeiter ist, umso höher ist seine zugeordnete Entgeltgruppe. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes ist beispielsweise laut Entgelttabellen folgendermaßen aufgebaut:
E 1 – E 4 (untere Entgeltgruppen)
- TVöD und TV-L: Einfache Tätigkeiten für un- oder angelernte Mitarbeiter
- Vergleich Beamte: Einfacher öffentlicher Dienst
- Infrage kommende Berufsgruppen: Boten, Küchen- und Bürohilfskräfte, Hilfskräfte in der Justiz
E 5 – E 8
- TVöD und TV-L: Für diese Stufe ist eine dreijährige Berufsausbildung erforderlich.
- Vergleich Beamte: Mittlerer öffentlicher Dienst
- Infrage kommende Berufsgruppen: Kinderpfleger, Altenpfleger, Verwaltungsfachangestellte, Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten, Justizangestellte und ähnliche Berufszweige
E 9 – E 12
- TVöD und TV-L: Um in diese Gruppe einsortiert zu werden, benötigen die Mitarbeiter einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss (Bachelor).
- Vergleich Beamte: Gehobener Dienst
- Infrage kommende Berufsgruppen: Ingenieure, Lehrer und andere Berufszweige
E 13 – E 15
- TVöD und TV-L: In der höchsten Entgeltgruppe ist ein qualifizierter Diplom- oder Masterabschluss vorzuweisen.
- Vergleich Beamte: Höherer Dienst
- Infrage kommende Berufsgruppen: Wissenschaftliche Mitarbeiter und Dozenten an Universitäten, Gymnasial- und Förderschullehrer
Die Verweildauer in den jeweiligen Gruppen hängt von der individuellen Stufe ab. Es gibt bis zu sechs verschiedene Stufen. Ab der dritten Stufe, die nach rund drei bis vier Jahren erreicht ist, kann die Höher- oder Herabstufung in eine andere Entgeltgruppe vorgenommen werden.
Wer legt die Entgeltgruppe fest?
Für die Festlegung der Entgeltgruppe ist der Arbeitgeber zusammen mit der betrieblichen Interessenvertretung zuständig. Sind sich diese über den Lohn uneinig, so kommt eine Paritätische Komission zum Einsatz, im Zweifelsfall entscheidet ein ausgewählter Vorsitzender. Die Beschäftigten haben die Möglichkeit, Einspruch gegen die festgelegten Entgelte zu erheben.
Wie lässt sich die Entgeltgruppe reklamieren?
Die Reklamation seitens des Arbeitnehmers erfolgt schriftlich. Er muss hinreichend begründen, warum die festgelegte Gruppe seiner Meinung nach unzureichend ist. Alternativ steht einem Arbeitgeber der Weg in ein persönliches Gespräch mit dem Betriebsrat offen. Ist die Reklamation erfolgt, so hat der Arbeitgeber zwei Wochen Zeit, um diese sorgfältig zu überprüfen. Liegt ein Ergebnis vor, so teilt dies in der Regel der Betriebsrat mit.
Ändert sich die Entgeltgruppe bei verschiedenen Aufgaben?
In manchen Fällen können sich die Entgeltgruppen ändern, wenn die Arbeitsanforderungen neuen Bestimmungen unterliegen.
- Stellt der Arbeitgeber plötzlich höhere Anforderungen an den Arbeitnehmer, so bekommt er spätestens nach einer fortlaufenden Zeit von sechs Wochen ein höheres Entgelt für seine Tätigkeit.
- Sofern sich die Aufgaben nur schleichend ändern, steht auch hier dem Mitarbeiter die Option der Reklamation offen.
- Fallen die Anforderungen, die an den Arbeitnehmer gestellt werden, geringer als sein persönliches Niveau aus, muss der Arbeitgeber eine gleichwertige Arbeitsaufgabe anbieten.
Einzelnachweise und Quellen
IG Metall: Festlegung der Tarifgruppe (PDF) »
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