Sachbezüge sind die Alternative zur rein monetären Gehaltserhöhung. Ein besonderer Vorteil hierbei ist, dass es diverse Möglichkeiten gibt, durch Sachbezüge das Gehalt zu optimieren.
Wie lassen sich Sachbezüge zur Gehaltsoptimierung nutzen? Welche gibt es? Was ist zu beachten?
Inhaltsverzeichnis:
Sachbezüge – Mehrwert für Arbeitnehmer
Als Alternative zu einer klassischen Gehaltserhöhung sind Sachbezüge häufg noch nicht weit geläufig. Dabei handelt es sich hier um ein breites Spektrum von Zuwendungen, die Unternehmen ihren Angestellten zugutekommen lassen können.
- Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewinnt immer stärker an Bedeutung. Firmen können sich an den Betreuungskosten für die Kindertagesstätte beteiligen – und dies sogar steuerfrei. Eine Auszahlung der Summe als Gehaltsbonus würde zwangsläufig zu Abzügen führen.
Die Möglichkeiten der Gehaltsoptimierung beschränken sich aber nicht nur auf die Sorge um den Nachwuchs. Sachbezüge können verschiedene Formen annehmen, etwa:
- ein Tankgutschein
- ein Essensgutschein
- die Überlassung eines PCs
Wer sich als Unternehmen auf die Gewähr der Sachbezüge einlässt oder wer den Chef auf diese Möglichkeiten der Gehaltsoptimierung hinweist, sollte unbedingt die Rahmenbedingungen beachten.
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Sachbezüge – Grenzen der Gehaltsoptimierung
Die Option, den eigenen Beschäftigten kleine Boni in Form der Sachzuwendungen zu gewähren, dürfen Unternehmen keinesfalls überstrapazieren.
So gilt beispielsweise für die Gewährung von Sachzuwendungen aus bestimmtem Anlass eine Freigrenze von 60 Euro.
Wird diese Grenze nicht überschritten, fallen keine Abzüge an.
- Parallel zu den anlassbezogenen Zuwendungen sind durch Regelungen des Einkommenssteuergesetzes weitere Sachzuwendungen möglich – im Gegenwert von bis zu 44 Euro je Monat.
Gutscheine sind nur eine Möglichkeit, wie Sachbezüge in der Gehaltsoptimierung eine Rolle spielen können. So kann der Arbeitgeber die Fort- und Weiterbildung seiner Beschäftigten finanziell fördern.
Und wie sieht es mit der Gesundheit aus? Wer fit am Arbeitsplatz ist, kann mehr leisten. Für die Gesundheitsförderung ist im Einkommenssteuergesetz ebenfalls eine Vergünstigung vorgesehen – in Höhe von bis zu 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter.
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz →
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz →
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