Wer einem Unternehmen seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, kann in aller Regel (außer z. B. Praktikum oder Probearbeit) eine Vergütung erwarten. Die Höhe des Entgelts, das sich mit der Tätigkeit erzielen lässt, hängt von der Qualifikation und dem Verhandlungsgeschick ab.
Letzteres ist nicht immer ausschlaggebend. Gewerkschaften und Arbeitgeber schließen nicht nur Manteltarifverträge ab. Auch im Hinblick auf das Gehalt werden Vereinbarungen getroffen – im Gehaltstarifvertrag.
Definition: Was ist ein Gehaltstarifvertrag?
Der Gehaltstarifvertrag ist eine spezielle Art des Tarifvertrags. Regelt der Tarifvertrag allgemeine arbeitsrechtlinge Angelegenheiten wie Urlaubs- und Krankheitszeiten oder Kündigungsbedingungen, so fokussiert sich der Gehaltstarifvertrag auf alle Regelungen, die die Vergütungshöhe in genau definierten Geltungsbereichen betrifft.
Der Gehaltstarifvertrag definiert in erster Linie:
- das Arbeitsbewertungsverfahren, welches angewendet wird
- die jeweiligen Vergütungs- bzw. Lohngruppen (unterteilt nach Tätigkeiten und Anforderungsniveau)
- die entsprechende Höhe der Vergütung
Von den im Gehaltstarifvertrag festgelegten Vergütungen darf nicht nach unten abgewichen werden.
Für wen gilt ein Gehaltstarifvertrag?
Tarifverträge – und dazu gehört auch der Gehaltstarifvertrag – werden zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern ausgehandelt. Aber: Nicht jeder Beschäftigte einer Branche hat automatisch Anspruch auf den vereinbarten Tariflohn.
Generell gelten die Vereinbarungen nur für Unternehmen, die Mitglieder der beteiligten Arbeitgeberverbände sind. Gehört das eigene Unternehmen nicht dazu, greift auch der Gehaltstarifvertrag nicht zwingend.
Ob man als Arbeitnehmer Anspruch auf ein Gehalt nach Tarifvertrag hat, lässt sich schnell prüfen, da alle beteiligten Arbeitgeberverbände meist zu Beginn des Vertrags genannt werden.
Ein Lohntarifvertrag macht den Lohn zumindest im Hinblick auf die Mindesthöhe planbar. Natürlich kann zwischen Beschäftigtem und Unternehmen ein höheres Entgelt vereinbart werden. Aufgrund der Tatsache, dass Gehaltstarifverträge oft nur über kurze Zeiträume gelten, sichern sie Arbeitnehmern dennoch keine langfristige Sicherheit.
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Was ist der Unterschied zwischen Manteltarifvertrag und Gehaltstarifvertrag?
Im Zusammenhang mit Tarifverträgen lassen sich verschiedene Vertragstypen voneinander trennen. Sofern ein Tarifvertrag sich mit Regelungen zu:
- Kündigungsbedingungen
- Urlaubsbedingungen
- Arbeitszeitfragen
- Krankmeldungen
- Lohnfortzahlungen
oder ähnlichen Fragen beschäftigt, spricht man allgemein vom Manteltarifvertrag.
Fragen der Vergütung werden hier meist ausgeklammert, diese tauchen im Gehaltstarifvertrag auf. Dessen Aufgabe ist nicht zu klären, welche Arbeitnehmer wie viel in einer Branche verdienen.
Ein Lohntarifvertrag befasst sich auch mit der Einordnung von Beschäftigten in verschiedene Entgeltgruppen – oder nach wie viel Berufsjahren es zu einem Stufenaufstieg kommt. Gleichzeitig regelt der Tarifvertrag, welche Gehälter den Arbeitnehmern in den einzelnen Entgeltstufen mindestens zustehen.
- Der Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure bei Tageszeitungen sieht in der Tarifgruppe 2b (Redakteurinnen/Redakteure mit Regelqualifikation) seit 01. Mai 2019 ab dem fünften Berufsjahr eine Vergütung von 3.939 Euro vor.
Der Lohntarifvertrag regelt letzten Endes alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Vergütung für eine Tätigkeit auftauchen können.
Quellen und Einzelnachweise
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.: Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen (PDF) »
- Bundesministerium der Justiz: Tarifvertragsgesetz (TVG) § 5 Allgemeinverbindlichkeit »
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