Die Gehaltsverhandlung beginnt lange vor dem ersten persönlichen Gespräch. Man sollte sich frühzeitig und gründlich überlegen, mit welchem Wunschgehalt man in das Bewerbungssgespräch geht.
Hierzu sollte man sich kundig machen, welches das übliche (Einsteiger-)Gehalt in der Position ist, auf de man sich bewirbt. In die Überlegungen muss man auch mit einbeziehen, welche Angebote seitens der Firma gemacht.
Diensthandys, Tankgutscheine etc. sind betriebliche Zusatzleistungen, die als geldwerter Vorteil gewetert werden. Auch Homeoffice kann sich finanziell in der Form bemerkbar machen, dass man etwas weniger Gehalt ausbezahlt bekommt als Personen, die kein Homeoffice haben.
Vorbereitung auf die Gehaltsverhandlung bei einer Bewerbung
Hier gilt es, seriös zu arbeiten und seinen eigenen Marktwert zu recherchieren.
Dabei sollen die folgenden Punkte helfen:
- Gehaltstabellen für die unterschiedlichen Branchen geben einen Hinweis, was wem wo bezahlt wird
- Besitzt man zusätzliche Qualifikationen, die über die Stellenbeschreibung hinausgehen, aber eine große Hilfe sind? - Diese sollten in der Bewerbung auftauchen
- Wie viele Mitbewerber gibt es?
- Gehaltsvorstellungen werden als Jahresbruttogehalt angegeben
Vorgehensweise bei der Gehaltsverhandlung im Bewerbungsgespräch
Im Bewerbungs- bzw. Vorstellungsgespräch steht nun die Gehaltsverhandlung an. Hierbei sollte man als Bewerber nicht mit der Tür ins Haus fallen, sondern den potentiellen Arbeitgeber bzw. den gesprächsführenden Personaler das Thema anschneiden lassen.
Grundsätzlich ist es wichtig, sachlich und nicht fordernd zu erscheinen. Zahlen und weitere schlüssige Argumente sind bei einer Bewerbung am besten geeignet, um in der Gehaltsverhandlung ein gutes Ergebnis zu erzielen.
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Vermeidbare Fehler als Bewerber bei der Gehaltsverhandlung
Bewerber, die zum ersten Mal eine Gehaltsvorstellung angeben und diese in einer Verhandlung verteidigen müssen, verfallen häufig in einen Rechtfertigungsreflex. Sie versuchen, über ihre persönliche Situation ihre Forderung zu erklären.
Dies ist allerdings nicht zielführend. Die persönliche Situation hat - wenn sie nicht konkret vom anderen abgefragt wird - deshalb zu keiner Zeit Platz in der Bewerbung.
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz →
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz §3 →
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