In einer Gehaltsverhandlung gibt es immer wieder die Situation, dass der Chef eine Lohnerhöhung mit dem Argument abblockt, diese koste ihn viel zu viel. Schließlich müsse er noch Steuern und Sozialabgaben zahlen.
Als Arbeitnehmer muss man sich davon gar nicht aus dem Konzept bringen lassen. Stattdessen kann man über Zusatzleistungen sprechen. Diese bringen auch dem Arbeitnehmer unter Umständen mehr, wie die Gesellschaft für Lohn- und Gehaltsoptimierung errechnet hat.
Welche Zusatzleistungen gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet man Zusatzleistungen nach drei Kategorien:
- Sachleistungen
- Geldwerte Zusatzleistungen
- Geldwerte Zusatzleistungen mit Steuerpflicht
Unter die erste Kategorie fallen beispielsweise Computer und Smartphone, die dem Dienstherren gehören, die man aber auch privat nutzen darf.
Der Nachteil: Man muss Sachleistungen zurückgeben, wenn der Arbeitsvertrag erloschen ist. Als Verhandlungsmasse bieten sie sich deshalb nicht an.
Was sind geldwerte Zusatzleistungen?
Diese zusätzlichen Leistungen sind in einer Gehaltsverhandlung sehr viel interessanter, weil sie das Netto-Einkommen direkt entlasten.
Man versteht darunter, dass der Chef jede Form von Ausgaben übernehmen kann, die irgendwie mit der Arbeit zusammenhängen.
Der Gesetzgeber ist diesbezüglich großzügig: Jobtickets ebenso Tank- und Einkaufsgutscheine, Friseurbesuche oder die Kinderbetreuung gehören dazu.
Tatsächlich kann man sogar die eigene Strom- und Gasrechnung an den Chef weiterreichen.
Der Haken, den man für die Gehaltsverhandlung kennen sollte, lautet: Abgabefrei ist eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nur bis zu einer Höhe von einmal 44 Euro im Monat.
Wer allerdings mit dem eigenen PKW Werbung für das Unternehmen macht, kann noch einmal 21 Euro mehr monatlich erhalten.
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Was sind geldwerte Zusatzleistungen mit Steuerpflicht?
In einer Gehaltsverhandlung kann es auch sinnvoll sein, sich auf eine Abgabepflicht einzulassen. Gegen eine Abgabe von pauschal 15 Prozent plus Kirchensteuer und Soli darf der Chef die Fahrkosten voll oder die Tankrechnung bis zu einem Wert von 375 Euro monatlich übernehmen.
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz →
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz §3 →
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