Ein Gerichtsgutachter oder Sachverständiger ist eine Person, die auf einem gewissen Gebiet über eine besondere Sachkunde und überdurchschnittliche fachliche Expertise verfügt.
Wenn ein Gericht nicht über ausreichendes Fach- oder Sachwissen verfügt, kann es einen Gerichtsgutachter zu Rate ziehen. Er unterstützt lediglich den Entscheidungsprozess.
Brutto Gehalt als Gerichtsgutachter
Beruf | Gerichtsgutachter/ Gerichtsgutachterin | ||||||||||||||||||||
Monatliches Brutto | 5.011,76€ | ||||||||||||||||||||
Monatliches Netto | 3.117,73€ | ||||||||||||||||||||
Jährliches Brutto | 60.141,12€ | ||||||||||||||||||||
Jährliches Netto | 33.904,10€ | ||||||||||||||||||||
Grundlage für Nettoberechnung ist Steuerklasse 1 | |||||||||||||||||||||
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Der Stundenlohn als Gerichtsgutachter/ in liegt bei 32,13€, im Monat verdient er/sie brutto durchschnittlich 5.011,76€. Das Jahresgehalt als Gerichtsgutachter liegt brutto im Durchschnitt bei 60.141,12€.
Inhaltsverzeichnis:
Ausbildung zum Gerichtsgutachter
Eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung sind Grundlage, um als Gerichtsgutachter tätig zu werden. Der Sachverständige muss dabei in der Lage sein, aussagekräftige Gutachten zum jeweiligen Sachverhalt erstellen zu können und diese auch zu verteidigen.
Das Gutachten muss alle Informationen liefern, die nötig sind, um Angelegenheiten weiter bearbeiten zu können. Deshalb ist eine sehr gute Allgemeinbildung sowie eine stetige Weiterbildung auf dem jeweiligen Gebiet erforderlich.
Gerichtsgutachter erstellen Gutachten oft nicht allein, sondern arbeiten mit Unternehmen zusammen. Damit ein Gutachten brauchbar ist, sind neben der fachlichen Kompetenz auch hohe sprachliche Gewandtheit und Einfühlungsvermögen von Nöten. Medizinische Gutachten können viele Fachausdrücke enthalten und so für den Außenstehenden völlig unverständlich sein.
Der Gutachter muss also in der Lage sein, komplizierte Sachverhalte auch für Außenstehene verständlich auszudrücken.
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Das Gehalt als Gerichtsgutachter nach JVEG
Neben einer festen und unbefristeten Anstellung kann man auch auf selbstständiger Basis arbeiten, zum Beispiel als Verkehrs- oder Bausachverständiger. Vergütet wird entweder mit einem festen Gehalt oder anhand der erstellten Gutachten.
Von einem Gericht beauftragt, gelten die Regelungen des JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz), wenn es um das Gehalt geht. Dabei wird dem Gerichtsgutachter vor Aufnahme seiner Arbeit ein Vorschuss geleistet.
Dazu kommen dann noch der Fahrtkostenersatz, die Entschädigung für den Aufwand und der Ersatz für sonstige und besondere Aufwendungen.
Es besteht zudem die Möglichkeit zum staatlich anerkannten Gutachter sowie zum EU-zertifizierten Sachverständigen aufzusteigen, um das Gehalt noch zu erhöhen.
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Einzelnachweise
- Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.: Gerichtsgutachter/in »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaftengesetz - VGG)
- Bundesministerium der Justiz: § 123 Entschädigung von Zeugen und Vergütung der Sachverständigen »
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