Leiter und Leiterinnen von Heimen planen und organisieren den Betrieb von Altenheimen, Kinderheimen, Erziehungsheimen oder Pflegeheimen und überwachen unter anderem die Versorgung und Unterbringung der Heimbewohner.
Brutto Gehalt als Heimleitung
Beruf | Heimleiter/ Heimleiterin | ||||||||||||||||||||
Monatliches Brutto | 4.162,56€ | ||||||||||||||||||||
Monatliches Netto | 2.678,67€ | ||||||||||||||||||||
Jährliches Brutto | 49.950,71€ | ||||||||||||||||||||
Jährliches Netto | 28.299,02€ | ||||||||||||||||||||
Grundlage für Nettoberechnung ist Steuerklasse 1 | |||||||||||||||||||||
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Das durchschnittliche Jahresgehalt in der Heimleitung beträgt 49.950,71€ brutto und entsteht durch einen monatlichen Bruttolohn von im Schnitt 4.162,56€ und einen stündlichen Lohn von durchschnittlich 25,28€.
Inhaltsverzeichnis:
- Heimleitung im Überblick
- Aufgaben und Verantwortungen
- Weiterbildung zur Heimleitung
- Verdienen Sie als Heimleitung genug?
Die Heimleitung im Überblick
Die Heimleitung organisiert und koordiniert alle Abläufe im Heim und übernimmt somit die fachliche, planerische, personelle und wirtschaftliche Leitung. Auch die Budgetplanung und die Qualitätssicherung gehören zu ihren Aufgaben. Das heißt, Heimleiter erarbeiten Konzepte, setzen diese um, kümmern sich um die Mitarbeiter, wählen neue aus und erstellen Dienstpläne.
Als Heimleitung vertreten sie die jeweilige Einrichtung außerdem nach außen hin und sind somit für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Sie pflegen beispielsweise Kontakte zu Angehörigen und Behörden. Heimleiter können nicht nur in Kinder- und Altenheimen arbeiten, sondern auch in Kliniken, Behindertenheimen, Schulheimen oder Mutter-Kind-Heimen.
Zwingend erforderliche Kompetenzen
Kompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:
- Fachgerechte Altenpflege, Aufsicht und Leitung
- Einkauf, Beschaffung und Finanzplanung sowie Kalkulation
- Kostenerstellung und Leistungsrechnung
- Personalwesen und Pflegeorganisation
- Sozialmanagement
- Führungsqualitäten
Voraussetzungen für den Beruf der Heimleitung
Um in dieser Tätigkeit zu arbeiten, ist ein Studium erforderlich. Je nachdem, in welcher Branche man tätig ist und in was für einer Einrichtung man als Heimleitung arbeiten möchte, können unterschiedliche Studienabschlüsse oder Weiterbildungen erforderlich sein.
Voraussetzung kann z. B. ein Studium in folgenden Bereichen sein:
- Pflegewissenschaft und Pflegemanagement
- Gesundheitswirtschaft
- Sozialwesen
- Pädagogik
Ebenfalls wird eine Aus- oder Weiterbildung aus den Bereichen der Altenpflege und dem Sozial- oder Gesundheitswesen anerkannt. Wer als Heimleitung arbeitet und ein Heim leitet, trägt sehr viel Verantwortung und muss gemäß der Heimpersonalverordnung persönlich und auch fachlich dafür geeignet sein.
Einige Bundesländer verlangen zudem eine spezielle Weiterbildung, um als Heimleitung von Pflegeeinrichtungen tätig werden zu können.
Wie viel verdient eine Heimleiterin?
Das Gehalt einer Altenheimpflegerin in der Heimleitung liegt beispielsweise in Schleswig-Holstein bei ca. 4.600 Euro im Monat, in Thüringen wird ungefähr 2.800 Euro an Gehalt gezahlt und im Saarland gibt es 6.500 Euro an Gehalt für die Heimleitung.
Der Verdienst ist aber nicht nur abhängig von der Region, in der die Heimleitung tätig ist, sondern auch vom Alter, von der Größe des Betriebs und von der Branche:
So kann eine 39-jährige Heimleiterin, die in einem Betrieb mit 50 bis 100 Mitarbeitern im Bereich Gesundheitswesen tätig ist, beispielsweise 28.800 Euro brutto jährlich erhalten, was einem Monatseinkommen von 2.400 Euro entspricht.
Eine 40-jährige Heimleitung in einer sozialen Einrichtung mit 100 bis 500 Mitarbeitern kann hingegen bis zu 39.600 Euro verdienen, also 3.300 Euro monatlich.
Vielfältige Aufgaben und Verantwortungen
Eine Ausbildung zum Heimleiter setzt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Führungsqualität voraus. Wer in diesem Beruf arbeiten will, ist für ein komplettes Pflegeheim oder eine andere Pflegeeinrichtung zuständig. Diese Verantwortung bringt selbstverständlich auch die unterschiedlichsten Aufgabenfelder mit sich.
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Als Heimleitung ist man unter anderem für folgende Bereiche zuständig:
- Personalführung
- Marketing
- Qualitätsmanagement
- Buchhaltung
- Kunden-/Patientenbetreuung
Zwar ist man als Heimleitung nicht für die Pflege der Senioren zuständig, doch sollte dieser Aufgabenbereich dennoch nicht außer Acht gelassen werden. Wenn es zu einer Notfallsituation kommt, muss man auch als Leiter des Pflegeheims genau wissen, was zu tun ist.
Leitung eines Jugendheims
Heimleiter und Heimleiterinnen können in verschiedenen Institutionen arbeiten. Jugendheimleiter beispielsweise überwachen, planen und organisieren den Heimablauf von Kinder- und Jugendheimen. Darüber hinaus liegt es im Aufgabenbereich der Heimleitung, pädagogische Konzepte zu erarbeiten und diese im Heimalltag umzusetzen.
Berufseinstieg mittels passender Ausbildung
Da dieser Beruf eine Zusammensetzung aus zwei Fachbereichen, nämlich Pflege und Verwaltung, ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine entsprechende Anstellung zu finden. Um als Heimleiter zu arbeiten, muss man ein Studium oder eine entsprechende Ausbildung absolviert haben.
Das kann unter anderem eine der folgenden Ausbildungen sein:
- Staatlich anerkannter Altenpfleger
- Krankenschwester
- Krankenpfleger
- Heilerziehungspfleger
Alternativ kann man auch eine Ausbildung im kaufmännischen beziehungsweise Gesundheits- und Sozialbereich absolviert haben oder bereits im öffentlichen Verwaltungsdienst gearbeitet haben.
Wie man sieht, sind die Möglichkeiten, als Heimleitung zu arbeiten, sehr vielfältig. Neben der entsprechenden Ausbildung wird auch immer ein ausreichendes Maß an Berufserfahrung und der Bereitschaft zur Weiterbildung von potenziellen Bewerbern erwartet.
Weiterbildung zur Heimleitung
Als Heimleitung übernimmt man ein hohes Maß an Verantwortung. Da es keine Ausbildung für diesen Beruf gibt, muss man alle Qualifikationen und das Fachwissen mithilfe von Weiterbildungen erlangen.
Als Heimleiterin oder Heimleiter hat man die Aufgabe, alle anfallenden Verwaltungsaufgaben in einem Altenpflegeheim oder in einem ähnlichen Betrieb zu bearbeiten. Auch die Überwachung, Versorgung und Unterbringung der Heimbewohner gehört zu den Tätigkeiten.
Voraussetzungen für eine Weiterbildung zur Heimleitung
Wer als Heimleitung arbeiten will, sollte zuvor eine pflegerische, verwaltungstechnische oder kaufmännische Ausbildung absolviert haben. Außerdem wird eine zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung für die Zulassung vorausgesetzt.
Da es in dem Beruf der Heimleitung jedoch sowohl auf pflegerische als auch verwaltungstechnische Aspekte ankommt und die Aufgabenfelder entsprechend vielfältig sind, ist eine Zusatzqualifikation in Form einer Fortbildung unverzichtbar.
Inhalte der Weiterbildung
Die Inhalte sind unter anderem:
- Personalführung
- Kundenorientierung
- Marketing
- Kommunikation
- Betriebswirtschaft
- Gesundheitsökonomie
- Recht
- Qualitätsmanagement
- Pflegekonzepte
- Gerontologie
Die Weiterbildung im Detail
Je nachdem aus welcher beruflichen Richtung man kommt, kann man sein Wissen in entsprechenden Bereichen mithilfe einer Weiterbildung vertiefen und festigen, um auf alle Anforderungen des Berufes vorbereitet zu sein. Am Ende der Weiterbildung erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat, das ihm den Abschluss bescheinigt.
Die Weiterbildung zur Heimleitung kann entweder in einer entsprechenden Bildungseinrichtung oder in Form eines Fernstudiums stattfinden. In einigen Fällen kann sie auch berufsbegleitend absolviert werden, wenn sie im Interesse des Arbeitgebers – etwa aufgrund von Fachkräftemangel – erfolgt.
Die Finanzierung erfolgt entweder aus privaten Mitteln oder wird (zum Teil) vom Arbeitgeber übernommen. Dient eine Fortbildung der Chancensteigerung auf einem Job, kann sie auch von der Agentur für Arbeit finanziell unterstützt werden.
Kosten und Dauer des Weiterbildungsangebots hängen von der Bildungseinrichtung und dem Arbeitsbetrieb ab. Besucht man die Weiterbildung neben dem Beruf, dauert sie länger, als wenn man sie in Vollzeit absolviert.
Verdienen Sie als Heimleitung genug?
Einzelnachweise
- Bundesagentur für Arbeit: Leiter/in - Altenpflegeeinrichtung ➞
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