Wenn ein Insolvenzereignis vorliegt, haben sowohl die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als auch Dritte die Möglichkeit, Insolvenzgeld zu erhalten. Dieses können sie bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Antrag auf Insolvenzgeld: Was ist Insolvenzgeld?

Falls der Arbeitgeber die erforderlichen Zahlungen nicht mehr tätigen kann und somit insolvent ist, ist es möglich, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kein Gehalt mehr bekommen bzw. dass nur ein Teil des Lohns ausgezahlt wird.
In diesem Fall besteht die Option, einen Antrag auf Insolvenzgeld zu stellen. Durch das Insolvenzgeld wird das fehlende Gehalt bezahlt.
Dementsprechend handelt es sich beim Insolvenzgeld um eine Entgeltersatzleistung für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Bei einem Insolvenzereignis wird schließlich das fehlende Gehalt der letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses gezahlt. Die Zahlung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit. Jedoch sollte beachtet werden, dass das Insolvenzgeld nur einmalig und nur für Zeiten, die bereits zurückliegen, gezahlt wird.
- Auch Dritte können einen Anspruch auf Insolvenzgeld haben. Dies ist zum Beispiel durch Unterhaltsansprüche möglich.
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Die wichtigsten Informationen zum Antrag auf Insolvenzgeld
Der Antrag auf Insolvenzgeld kann bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Dieser Antrag auf Insolvenzgeld muss binnen zwei Monaten nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgefüllt und an die Arbeitsagentur geschickt werden. Wichtig ist außerdem, dass der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin die folgenden Dokumente als Nachweis mit dem Antrag auf Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit einreicht:
- Insolvenzgeldbescheinigung
- Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens
- Arbeitsvertragskopie
- die letzten drei Lohnabrechnungen
- Kündigungsschreiben
- Das Einreichen des Antrags sowie der entsprechenden Nachweisdokumente ist sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form möglich. Wer den Antrag auf Insolvenzgeld elektronisch ausfüllt und einreicht, wird mit einer schnelleren Bearbeitung seitens der Bundesagentur für Arbeit rechnen können.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Insolvenzgeld – Informationen für Arbeitgeber »
- Bundesagentur für Arbeit: Insolvenzgeld »
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