Die Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten ist eine duale Ausbildung. Das Grundgehalt hängt unter anderem von der Besoldungsgruppe und der Berufserfahrung ab. Als Justizvollzugsbeamter ist es nach einigen Berufsjahren möglich, sich weiterzubilden.
Beruf | Justizvollzugsbeamter/ Justizvollzugsbeamte | ||||||||||||||||||||
Monatliches Brutto | 2.835,73€ | ||||||||||||||||||||
Monatliches Netto | 1.950,79€ | ||||||||||||||||||||
Jährliches Brutto | 34.028,75€ | ||||||||||||||||||||
Jährliches Netto | 18.815,78€ | ||||||||||||||||||||
Grundlage für Nettoberechnung ist Steuerklasse 1 | |||||||||||||||||||||
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In der Stunde verdienen Justizvollzugsbeamte durchschnittlich 17,22€. So entsteht ein monatliches Gehalt von im Schnitt 2.835,73€ und ein Jahresgehalt von ungefähr 34.028,75€ brutto.
Inhaltsverzeichnis:
- Gehalt als Justizvollzugbeamter
- Informationen zur Ausbildung
- Weiterbildungsmöglichkeiten als Justizvollzugsbeamter
- Häufig gestellte Fragen
- Vergleichen Sie Ihr Gehalt
Das Gehalt als Justizvollzugbeamter im Überblick
In der Ausbildung
Das Gehalt, das man als Justizvollzugbeamter während der zweijährigen Ausbildung erhält, hängt davon ab, ob der Betrieb an Tarifverträge gebunden ist oder nicht. Im Durchschnitt verdienen angehende Justizvollzugsbeamte 1.200 Euro pro Monat.
Nach der Ausbildung
Wenn ein Justizvollzugsbeamter in die Festanstellung gelangt, sieht der Verdienst je nach Bundesland anders aus. Jedoch kann ein Anwärter in der Besoldungsgruppe A6 bis zu 2.500 Euro verdienen. Wer hingegen zu der Besoldungsgruppe A9 hinzugezählt wird, bekommt bis zu 3.800 Euro.
Das Gehalt wird von dem Bundesbesoldungsgesetz geregelt. Dabei werden die bisher genannten Grundgehaltssätze nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamtes abgestimmt. Wer eine Familie und Kinder hat, kann hohe Zuschläge ausgezahlt bekommen.
Nach der Weiterbildung
Das Gehalt bei einer Festanstellung variiert je nach Besoldungsgruppe zwischen 2.200 und 3.800 Euro. Dabei kommt es vor allem darauf an, wie weit man sich selbst weitergebildet hat.
Während der Weiterbildung zum Beamten im gehobenen Justizvollzugsdienst erhalten Beamtinnen und Beamte auf Widerruf Anwärterbezüge. Diese belaufen sich auf einen monatlichen Grundbetrag von etwa 1.300 Euro und können ggf. durch Familienzuschläge ergänzt werden.
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Justizvollzugsbeamter - Informationen zur Ausbildung
Wer als Justizvollzugsbeamter tätig sein möchte, muss zunächst eine duale Ausbildung abschließen. Diese dauert in der Regel eineinhalb bis zwei Jahre und erfolgt als Vorbereitungsdienst.
Vorausgesetzt wird hierfür meist ein mittlerer Bildungsabschluss. Alternativ genügt auch ein Hauptschulabschluss sowie eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis bzw. eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung. Zudem kann auch ein gleichwertig anerkannter Abschluss genügen.
Da es sich beim Justizvollzugsbeamten um eine Beamtenanstellung handelt, muss man zusätzlich die beamtenrechtlichen Anforderungen beachten.
Darüber hinaus ist es notwendig, ein Auswahlverfahren zu durchlaufen. Weiterhin sollte man wissen, dass es teilweise ein maximales Alter gibt, um die Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten abzuschließen.
Neben diesen Voraussetzungen sind auch einige persönliche Qualifikationen erforderlich. So muss man beispielsweise Konflikte lösen, verantwortungsbewusst handeln, selbstsicher auftreten und eine psychische Stabilität vorweisen können. Darüber hinaus sind folgende Fähigkeiten als Justizvollzugsbeamter notwendig:
- Kontaktbereitschaft
- Kommunikationsfähigkeit
- Durchsetzungsvermögen
- Verschwiegenheit
- Sorgfalt
Bei der Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten handelt es sich um eine duale Ausbildung.
Das bedeutet, die Lehrlinge müssen teilweise in der Justizvollzugsanstalt arbeiten und teilweise am Berufsschulunterricht teilnehmen. Im Schulunterricht werden die zukünftigen Justizvollzugsbeamten beispielsweise in Fächern wie Strafrecht, Psychologie, allgemeines Vollzugsrecht und Kriminologie unterrichtet.
Innerhalb der Justizvollzugsanstalt werden sie schließlich mit den Aufgaben eines Justizvollzugsbeamten vertraut gemacht. Das heißt, sie werden zwar ständig beaufsichtigt und angeleitet, verrichten allerdings die gleichen Tätigkeiten wie ein Beamter. Dabei wird ihnen stetig mehr Verantwortung übertragen.
Nach der Ausbildung absolvieren die Lehrlinge eine Probezeit, die zwei Jahre dauert. Erst danach können sie den Status „Beamter auf Lebenszeit“ bekommen.
Weiterbildungsmöglichkeiten als Justizvollzugsbeamter
Wer als Justizvollzugsbeamter bereits mehrere Berufsjahre in diesem Job absolviert hat, hat verschiedene Aufstiegsmöglichkeiten. Man kann daher eine Weiterbildung zum gehobenen Justizvollzugsbeamten machen, die meist mehr als drei Jahre dauern kann, beziehungsweise ein Diplomstudium in Betracht ziehen.
Die Voraussetzungen sind hierfür:
- Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife
- Oder ein vergleichbarer Schulabschluss
- Bewerber müssen beamtenrechtliche Voraussetzungen erfüllen
- Zudem muss ein Auswahlverfahren absolviert werden
- Es gibt in diesem Beruf teilweise eine Höchstaltergrenze
Häufig gestellte Fragen zum Gehalt als Justizvollzugsbeamter
Zum Grundgehalt kann man als Beamter zusätzlich einen Familienzuschlag erhalten. Dabei wird die Stufe null für ledige Beamte festgesetzt. Wer hingegen verheiratet ist, befindet sich auf Stufe 1. Das Bruttogehalt unterscheidet sich dementsprechend.
Für jeden Justizvollzugsbeamten wird eine Stufe festgesetzt. Wenn die Stufe steigt, wird auch das Gehalt höher sein. Meist werden die Beamten zunächst in die Stufe eins gesetzt.
Sofern sie bereits einige Jahre im Beruf arbeiten, können sie auch einen Antrag stellen, um die Berufserfahrungsjahre anerkennen zu lassen. Dadurch steigt normalerweise die Stufe. Zudem wird sich die Stufe in der Regel auch nach zwei bis vier Jahren erhöhen.
Ob und welche Zulagen man als Justizvollzugsbeamter erhält, wird meist in der Stellenausschreibung preisgegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, hat man zwei Möglichkeiten. So kann man einerseits beim künftigen Arbeitgeber direkt nachfragen und andererseits im BbesG nachschauen.
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Einzelnachweise
- Bundesagentur für Arbeit: Beamt(er/in) - Justizvollzugsdienst (mittl. Dienst) ➞
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