Das Gehalt als Tierarztassistent

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Tierarztassistenten übernehmen verantwortungsvolle Tätigkeiten, um das Wohl ihrer tierischen Patienten sicherzustellen. Das Gehalt fällt im Vergleich zur hohen Verantwortung jedoch gering aus.

Brutto Gehalt als Tierarztassistent

Beruf Tierarztassistent/ Tierarztassistentin
Monatliches Brutto 2.351,06€
Monatliches Netto 1.671,98€
Jährliches Brutto 28.212,72€
Jährliches Netto 15.760,88€
Grundlage für Nettoberechnung ist Steuerklasse 1

Monatliches Netto 1.756,73€
Jährliches Netto 15.919,49€

Monatliches Netto 1.870,98€
Jährliches Netto 16.906,18€

Monatliches Netto 1.756,73€
Jährliches Netto 15.919,49€

Monatliches Netto 1.544,13€
Jährliches Netto 15.230,13€

Monatliches Netto 1.502,13€
Jährliches Netto 15.182,66€

Mit einem durchschnittlichen Gehalt von 28.212,72€ brutto im Jahr und 2.351,06€ brutto im Monat verdienen Tierarztassistenten eher wenig. Auch der Stundenlohn liegt im Schnitt mit 14,66€ im unteren Segment.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was macht ein Tierarztassistent?
  2. Tierarztassistent werden
  3. Aufstiegsmöglichkeiten des Tierarztassistenten
  4. Freiberufliche Tätigkeit als Tierarztassistent
  5. Vergleichen Sie jetzt Ihr Gehalt

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Was macht ein Tierarztassistent?

Ein Tierarztassistent ist in Tierkliniken und Tierarztpraxen als rechte Hand des Tierarztes tätig. Er assistiert bei der Untersuchung und Behandlung von Tieren sowie deren Betreuung vor und nach der Behandlung. Außerdem können Tierarztassistenten Tierhalter beraten und organisatorische Aufgaben übernehmen.

Dabei liegt viel Verantwortung beim Tierarztassistenten, um mit körperlichem und mentalem Einsatz für das Wohlergehen und eine reibungslose Behandlung der Haustiere zu sorgen.

Tierarztassistent werden

Um Tierarztassistent zu werden, wird eine duale Ausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten absolviert. Diese Ausbildung nimmt ca. 3 Jahre in Anspruch.

Ausbildungsbetriebe verlangen von angehenden Tierarztassistenten in der Regel mindestens einen Realschulabschluss. Auch die Bereitschaft zur Schichtarbeit wird in diesem Beruf oft gefordert.

Das Gehalt liegt während der Ausbildung zum Tierarztassistenten im mittleren Bereich und beträgt ca.:

  • 700 Euro im 1. Lehrjahr
  • 750 Euro im 2. Lehrjahr
  • 800 Euro im 3. Lehrjahr
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Aufstiegsmöglichkeiten des Tierarztassistenten

Nach der Ausbildung verdienen Tierarztassistenten im Durchschnitt zwischen 1.800 und 2.200 Euro brutto im Monat.

In einer herkömmlichen Praxis hat der Tierarztassistent keine größeren Aufstiegsmöglichkeiten. Anders verhält es sich in Tierkliniken sowie in Praxen mit angeschlossenem Labor.

Hier können Weiterbildungen und eine weiterführende Ausbildung für ein höheres Gehalt sorgen und der Tierarztassistent kann zum Beispiel zum Cheftierarzt-Assistenten aufsteigen und damit mehr verdienen. Auch Engagement und Flexibilität sowie die Bereitschaft zu Wochenenddiensten wirken sich auf das Gehalt aus.

Freiberufliche Tätigkeit als Tierarztassistent

Den besten Verdienst erzielt der freiberufliche Tierarztassistent, der zum Beispiel bei Geburten oder der medizinischen Versorgung von Nutztieren hilft. Durch die freiberufliche Tätigkeit und die Arbeit auf Abruf ist das Gehalt oftmals viel höher.

Verdienen Sie als Tierarztassistent genug?

Erhalten Sie das bestmögliche Gehalt für Ihren Job oder könnten Sie mehr verdienen. Mit dem Gehaltspotenzial-Rechner von Stepstone finden Sie es heraus!
btn-pfeil

Jetzt mehr erfahren!

Anonymen Gehaltsvergleich durchführen
Aktuellen Job

Zukünftigen Job

Anderen Job

Ausbildung / Studium

Einzelnachweise


  1. Bundesagentur für Arbeit: Tiermedizinische/r Fachangestellte/r

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Gehalt