Internet- und Telefon-Sharing

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Beim Internet- und Telefon-Sharing teilt man sich mit der Familie oder den Mitbewohnern einen Anschluss. So kann Geld gespart werden, da die Kosten einfach untereinander aufgeteilt werden.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Was muss ich beim WLAN-Sharing beachten?

Innerhalb einer Wohnung ist das Teilen des Telefon- und Internetanschlusses üblich. Möchte man allerdings die WLAN-Verbindung dem Nachbarn zur Verfügung stellen, gibt es einige Grundsätze zu beachten.

Technisch ist es kein Problem, anderen Personen die WLAN-Daten zur Verfügung zu stellen. Allerdings sollte man sich sicher sein, dass der Mitbenutzer, die Daten nicht missbraucht. Am besten richtet man für Drittnutzer einen Gastaccount ein, damit die Sicherheit des Heimnetzes nicht gefährdet wird.

  • Die Allgemeinen Geschäftbedingungen vieler Internet-Zugangsanbieter untersagen es, anderen den WLAN-Zugang gegen Geldzahlung zur Verfügung zu stellen.

Falls das Verbindungssignal zur anderen Wohnung nur sehr schwach ist, kann ein Repeater zwischengeschaltet werden.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.
  • Ist es eigentlich illegal, wenn man das unverschlüsselte WLAN des Nachbarn mitbenutzt? Das Landgericht Wuppertal hat entschieden: Nein. Das Benutzen von fremden, unverschlüsselten Hotspots ist nicht strafbar, solange weder Daten des Eigentümers ausgespäht, noch Daten abgefangen werden. Es muss sich aber um eine Internet Flatrate handeln, ansonsten könnte sich der Mitbenutzer durch das Erschleichen von Leistungen strafbar machen.

Internetkosten-Sharing-Rechner

Berechnen Sie mit unserem Internet-Sharing-Rechner, wie viel Sie sparen, wenn Sie Ihre WLAN-Verbindung teilen.

Internetkosten-Sharing-Rechner

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (3. TMGÄndG)

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.