So muss man die Grundsteuer berechnen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Planungssicherheit gehört zu den Dingen, die sich jeder Mensch wünscht. Darum liegt es in der Natur der Sache, dass man gerne frühzeitig wissen möchte, wie hoch die Abgaben sind, die man an den Staat zu zahlen hat. Grundeigentümer wollen deshalb gerne die Grundsteuer berechnen.

Die Berechnung ist allerdings kompliziert und ohne ein entsprechendes Online-Tool und die wichtigsten Daten kaum zu schaffen.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Wie muss man die Grundsteuer berechnen?

Die Formel zur Berechnung lautet:

  • Einheitswert multipliziert mit Grundsteuermesszahl.

Aus dem Ergebnis und dem in der jeweiligen Gemeinde vorgeschriebenen Hebesatz wird anschließend das Produkt gebildet. Das Ergebnis ist die zu zahlende Grundsteuer.

Ein Online-Rechner entlastet darum, den Hebesatz recherchieren zu müssen. Benötigt werden nur die Angaben, um welche Art von Grundeigentum es sich handelt (Haus, Eigentumswohnung, etc.) und wo man lebt. Ebenfalls abgefragt wird der Einheitswert.

Grundsteuer Rechner

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Wo liegt das Problem beim Berechnen der Grundsteuer?

Der Einheitswert stellt die große Schwierigkeit dar: Dieser wird für jede Immobilie zum Stichtag  (1.Januar) festgelegt. Die Behörde teilt diesen auf einem Bescheid mit.

Es ist natürlich nicht grundsätzlich ausgeschlossen, diesen Wert selbst zu bestimmen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 19 Absatz 1 des Bewertungsgesetzes.

Allerdings ist der ganze Vorgang ausgesprochen kompliziert, zudem ist der Gesetzestext in einer für Laien kaum verständlichen Fachsprache verfasst.

Erfahrungen zeigen, dass Laien, die versuchen, den Einheitswert eigenständig zu bestimmen, regelmäßig weit neben der Zahl liegen, die vom Finanzamt bestimmt wird. Hinzu kommt, dass der amtlich bestimmte Einheitswert auch in aller Regel weit neben dem realen Wert des Grundeigentums liegt.

  • Das einfachste Verfahren ist es, den letzten bekannten Einheitswert zu verwenden und damit die Berechnungen zu machen. Das Ergebnis ist in der Regel stichhaltig.

Zu gebrauchen ist der letzte Wert nur dann nicht, wenn eine neue wirtschaftliche Einheit entstanden ist oder sich die Substanz auf dem Grund und Boden geändert hat.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Grundsteuergesetz
  2. Bundesministerium der Justiz: Grundsteuergesetz (GrStG) § 13 Steuermeßzahl und Steuermeßbetrag
  3. Bundesministerium der Justiz: Bewertungsgesetz (BewG) § 19 Feststellung von Einheitswerten

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Grundsteuer