Für alle Anhänger, die an einen Pkw angehängt werden können, muss ebenfalls eine Kfz-Steuer bezahlt werden. Wer solch einen Anhänger in Deutschland auf öffentlichen Straßen bewegt, muss eine einheitliche Kfz-Steuer bezahlen.
Da einheitlich berechnet wird, ist die an den Staat zu zahlende Kfz-Steuer denkbar einfach und unkompliziert.
Zu der Kfz-Steuer für Anhänger kommt zusätzlich auch noch ein Höchstbetrag unabhängig vom tatsächlichen zulässigen Gesamtgewicht. Dieser liegt bei 373,24 Euro pro Jahr. Auch hier ist also eine rasche Orientierung in Bezug auf die zu zahlende Summe ganz einfach zu erreichen.
Kfz-Steuer für Anhänger berechnen
Für Anhänger, die an einen Pkw angehängt werden, muss ebenfalls eine Steuer entrichtet werden.
Die Steuer beträgt 7,46 Euro je 200 Kilogramm Gesamtgewicht.
Zu diesen Anhängern gehören Anhänger wie Wohnwagen, Transportanhänger und alle Anhänger, die mit einem normalen Kennzeichen registriert werden müssen. Es gibt viele verschiedene Anhänger, die über eine Kupplung mit einem Pkw verbunden werden.
Typische im Straßenverkehr genutzte Formen von Hängern sind: Motorradanhänger, Bootstrailer, Tandemanhänger (oft für mobile Imbisse etc. genutzt) oder Pferdeanhänger. Ebenfalls gehört ein normaler, ungebremster Pkw-Anhänger zum Transport weiterer Lasten zu dieser Gruppe. Aber auch Anhänger, die von Baumärkten verliehen werden, gehören zu den normalen Anhängern.
- Ein Anhänger oder umgangssprachlich auch Hänger ist definiert als ein Fahrzeug, das zwar eine Ladefläche, aber keinen eigenen Antrieb besitzt. Die Zugkräfte vom Zugfahrzeug werden über die sogenannte Deichsel auf den Hänger übertragen.
Steuerbefreiung für Anhänger mit grünem Kennzeichen möglich
Frei von jeglicher Kfz-Steuer sind übrigens Anhänger, die dem Transport spezieller Sportgeräte dienen, wie zum Beispiel Bootstrailer oder Pferdetransporter. Diese dürfen dann allerdings auch nur zu genau diesem Zweck eingesetzt werden, andernfalls macht man sich der Steuerhinterziehung schuldig. Auch hier ist aber der Erwerb eines grünen Kennzeichens nötig. Damit nimmt man die Sonderregel für steuerbefreite Anhänger in Anspruch.
- Sollte man sogar eine Befreiung von dieser steuerlichen Last anstreben, so ist auch dies möglich. Dafür ist ein grünes Kennzeichen nötig, das auf Antrag des Fahrzeughalters erteilt werden kann. Damit wäre man von der Kfz Steuer für dieses Fahrzeug ausgenommen. Diese Regelung ist allerdings nicht für Wohnanhänger, also sogenannte Wohnmobile, nötig.
Steuer für Anhänger Beispiel
Die Steuer für einen Anhänger beträgt 7,46 Euro je 200 Kilogramm Gesamtgewicht. Wie berechnet sich die Kfz-Steuer für Anhänger also genau?
- Hat man einen Anhänger an seinem Pkw, der 800 Kilogramm Gesamtgewicht auf die Waage bringt, muss man für diesen Anhänger also 4 x 7,46 Euro = 29,84 Euro Steuern zahlen. ABER: Die Höchstgrenze für die Steuer bei Anhängern beträgt 373,24 Euro pro Jahr. Bei einem Anhänger, der also weitaus mehr wiegt, wird nicht automatisch der Formel entsprechend die Steuer erhöht.
Kfz-Steuer für Anhänger: Wichtige Fakten
- Kfz-Steuer muss gesondert auch für Anhänger gezahlt werden
- Pauschal beträgt die Steuer für Anhänger 7,46 Euro je 200 Kilogramm Gewicht
- Höchstbetrag für Anhänger ist 373,24 Euro pro Jahr
- Viele Anhänger können von der Steuer befreit werden
Kfz-Steuer für Anhänger: Häufige Fragen
Auch bei einer Überschreitung der 10.000 Kilogramm mit 1.000 oder mehr Kilogramm beträgt die jährliche Steuer für Ihren Anhänger 373,24 Euro im Jahr.
Ihren Anhänger steuerbefreit zulassen können Sie, wenn Sie den Anhänger für Sport oder einen Anhänger für Ihr Hobby nutzen. Wenn Sie also Reitsport betreiben, können Sie Ihren Anhänger von der Kfz-Steuer befreien. Auch wenn Sie einen Hundeanhänger besitzen, ist der Anhänger von der Steuer befreit. Sollten Sie ein eigenes Boot haben und einen Bootstrailer besitzen, ist dieser ebenfalls von der Steuer befreit.
Wichtig dabei ist: Der Anhänger darf wirklich nur zu Hobbyzwecken eingesetzt werden. Sollten Sie dabei erwischt werden, wie Sie den Anhänger zweckentfremden, wird eine Strafe fällig.
Anmelden müssen Sie die Anhänger in jedem Fall, allerdings sind auch landwirtschaftliche Anhänger von der Kfz-Steuer befreit.
Ein grünes Kennzeichen an einem Anhänger bedeutet, dass der Anhänger von der Steuer befreit ist.
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Einzelnachweise und Quellen
- Kraftfahrzeugsteuergesetz: Sonderregelung für Kraftfahrzeuganhänger →
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