Die KFZ Steuer für Autogas

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für Fahrzeuge, die mit Autogas betrieben werden, wird die ganz normale KFZ Steuer für Pkw fällig und dementsprechend berechnet. Eine besondere Vergünstigung existiert hierfür nicht.

Mit Autogas betriebene Fahrzeuge werden besteuert wie ein Fahrzeug mit Benzin- oder Dieselmotor. Dabei profitieren mit Gas betriebene Fahrzeuge enorm davon, dass sie weniger CO2 emissieren als ein mit Benzin oder Diesel betriebener Motor.

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Kfz Steuer bei Autogas wie bei Benzin oder Diesel

Zusätzlich profitieren Betreiber eines Wagens mit Gasmotor nicht nur von der geringeren Kfz Steuer für ihr eigenes Fahrzeug. Autogas an sich ist auch im Verkauf geringer besteuert als herkömmlicher Sprit.

Auch hier gibt es also gute Möglichkeiten, seinen Geldbeutel spürbar zu entlasten. Natürlich profitiert man von dieser Regelung umso mehr, je mehr Kilometer im Jahr man zurücklegt.

Benzinmotor2,00 Euro je 100 cm³, plus CO2-Zuschlag (2,00 Euro je g/km oberhalb der Freigrenze)
Dieselmotor9,50 Euro je 100 cm³, plus CO2-Zuschlag (2,00 Euro je g/km oberhalb der Freigrenze)
  • Eine Umrüstung eines herkömmlichen Ottomotors auf Gas als Energiequelle beläuft sich auf etwa 2.000 bis 3.000 Euro. Diese rentiert sich schon ab einer Kilometerzahl von 15.000 pro Jahr.

Wagen mit Autogas recht verbreitet in Deutschland

Bei Autogas handelt es sich übrigens um Flüssiggas, welches unter recht geringem Druck verflüssigt wird und auf diese Weise nur 1/260 seines gasförmigen Volumens benötigt.

Vor allem die vergleichsweise schadstoffarme Verbrennung macht es zu einem attraktiven Energiespeicher für die Fahrten mit seinem Fahrzeug.

Im Gegensatz zu den Hybridwagen, die bislang etwa 0,1 Prozent des Fahrzeugbestands in Deutschland ausmachen, wird immerhin 1 Prozent der Kfz in Deutschland mit Autogas betrieben.

Grund dafür ist neben der oben erwähnten geringeren Kfz Steuer und dem geringeren Einkaufspreis des Kraftstoffs sicher auch, dass man mit ökologisch reinerem Gewissen auf den Straßen dieses Planeten unterwegs ist.


Einzelnachweise

  1. Generallzolldirektion: Erdgas als Kraftstoff für Kraftfahrzeuge

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