Die KFZ Steuer beim Elektroauto

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Elektroautos bieten viele Vorteile: Sie sind geräuschlos, verbrauchen keinen Brennstoff und sind dadurch umweltfreundlich. Inhaber von sogenannten E-Fahrzeugen profitieren auch von Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Steuer für ein E-Auto komplett eingespart werden.

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Allgemeines zur Kfz-Steuer beim Elektroauto

Wer würde nicht gerne an der Kfz Steuer sparen, wenn er sich mit dem Automobil über Deutschlands Straßen bewegt? Unter bestimmten Umständen ist dies möglich. Man kann sie sogar komplett einsparen, nämlich für die Dauer von bis zu zehn Jahren.

Auf diesen Zeitraum hat die Bundesregierung die Befreiung von der Kfz Steuer für ein Elektroauto zuletzt nämlich von zuvor fünf Jahren verdoppelt. Wer in den Genuss dieses Steuervorteils kommen möchte, muss sich aber bis Ende 2020 für einen Kauf eines Elektroautos entschieden haben.

Befreiung von Kfz-Steuer bei Elektroautos

Die Regelung der Kfz-Steuerersparnis für Elektroautos wurde durch das 'Regierungsprogramm Elektromobilität' ins Lebens gerufen, welches auf Klimaschutz und nachhaltige Mobilität setzt. Die einstige Ablehnung der Bundesbürger von Autos ohne herkömmliche Motoren ist nicht allein deshalb zuletzt stark gesunken.

Die Bundesregierung möchte durch die Steuerersparnis für Elektroautos den Kauf für diese massiv fördern. Aus diesem Grund wurde 2016 das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität neu definiert.

Ausschlaggebend für die Dauer der Steuerbefreiung ist das Datum der Erstzulassung des E-Fahrzeugs:

SteuerbefreiungErstzulassungsdatum
5 Jahrevor dem 17.05.2011
10 Jahrezwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2020

Nachträglich auf Elektroantrieb umrüsten

Darüber hinaus soll das in 2016 in Kraft getretene Gesetz die technische Umrüstung von Bestandsfahrzeugen zu reinen Elektrofahrzeugen fördern. Sollte im Zeitraum vom 18. Mai 2016 bis zum 31. Dezember 2020 das Fahrzeug nachträglich zu einem E-Auto umgerüstet werden, tritt auch hier die Steuerbefreiung für die Dauer von 10 Jahren in Kraft, egal, wann das Auto für eine Erstzulassung angemeldet wurde.

  • Fahrzeuge, die zwischem dem 18. Mai 2016 und dem 31. Dezember 2020 nachträglich zu einem reinem Elektrofahrzeug umgerüstet werden profitieren ebenfalls von einer Kfz-Steuerbefreiung für 10 Jahre.

Dazu muss die Zulassungsbehörde alle Voraussetzungen des umgerüsteten Fahrzeugs prüfen und freigeben. Die Steuerbefreiung gilt dann ab dem Tag der Umrüstung. Eine Steuerbefreiung für 5 Jahre gilt für alle Erstzulassungen bis zum 17. Mai 2011, diese Regelung schließt allerdings nur Elektro-PKWs ein und keine umgerüsteten Fahrzeuge.

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Kfz-Steuer für Elektroautos berechnen

Nach Ablauf der steuerfreien Zeit für das Elektroauto wird die Kfz Steuer fällig. Die anschließende Besteuerung richtet sich nach der Gesamtmasse bzw. nach dem Gewicht des Fahrzeugs. Auch dann fallen allerdings nur 50 Prozent der für herkömmliche Pkw oder Lkw zu zahlenden Kfz Steuer an (siehe § 9 Abs. 2 KraftStG) .

Zulässiges Gesamtgewicht in kgSatz je angefangene 200 kg zGG in €
bis 2.0005,625
2.001 - 3.0006,01
3.001 - 3.5006,39

Für ein Fahrzeug mit einer Gesamtmasse von 1000 kg beträgt dieser Wert zurzeit 28 Euro - für ein komplettes Jahr. Das beduetet, dass auch nach zehn Jahren nur die Hälfte der normalen Kraftfahrzeugsteuern anfällt.

  • Berechnung der Kfz Steuer für ein E-Auto mit 2.000 kg zGG:

2.000/200 = 10
10 x 5,625 = 56,25 (gerundet: 57 €)

Die Kfz Steuer für ein Elektrofahrzeug mit 2.000 kg beträgt demnach 57€ für ein Jahr.

Die wichtigsten Fakten zur Kfz-Steuer bei Elektroautos

  • E-Fahrzeuge sind nicht nur umweltfreundlich sondern auch steuergünstig.
  • Wer bis zum Jahr 2020 ein Elektrauto kauft muss 10 Jahre lang keine KFZ Steuer bezahlen.
  • Bis 2020 umgerüstete Bestandsfahrzeuge auf rein elektronischen Antrieb, erhalten ebenfalls eine Steuerbefreiung für 10 Jahre.
  • Bei allen E-Fahrzeugen, die vor dem 17.05.11 zugelassen wurden ist die Steuerbefreiung auf nur 5 Jahre angesetzt.
  • Nach Ablauf der steuerfreien Zeit zahlt der Fahrzeughalter des E-Autos nur rund 50% der herkömmlichen PKW Steuer.

Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Steuer beim Elektroauto

Gilt eine Steuerbefreiung für mein Elektroauto?

In der Regel kann bei jedem Elektroauto von eine KFZ Steuerbefreiung profitiert werden. Es kommt dabei im Wesentlichen darauf an, wann das Fahrzeug seine Erstzulassung erhalten hat. Wurde das Elektroauto bereits vor dem 17.05.11 angemeldet darf 5 Jahre lang auf die Zahlung einer KFZ Steuer verzichtet werden - vorausgesetzt es handelt sich um ein rein elektronisch betriebenes Fahrzeug, das auch nicht auf einen Eektroantrieb umgerüstet wurde. Bei Elektroautos, die zwischem dem 18.05.11 und dem 31.12.2020 zugelassen wurde kann sogar 10 Jahre lang von einer Steuerbefreiung profitiert werden. Dies gilt sogar für Fahrzeuge, die vollständig auf einen elektronischen Antrieb umgerüstet wurden.

Fällt für ein Hybridfahrzeug dieselbe KFZ Steuer an, wie für ein Elektroauto?

Nein, Hybridfahrzeuge werden steuerlich genauso behandelt wie herkömmliche PKWs.

Wie hoch sind die KFZ Steuern für ein Elektroauto nach Ablauf der steuerfreien Zeit?

Nach Ablauf der Steuerbefreiung fallen für Elektroautos KFZ Steuern an. Im Großen und Ganzen beläuft sich die Höhe der Abgaben auf die Hälfte der KFZ Steuern von herkömmlichen PKWs. Auf Grundlage unserer Tabelle kann eine genaue Berechnung der KFZ-Steuern für Elektroautos vorgenommen werden.

Kann ich Steuern sparen, wenn ich mein Fahrzeug auf Elektroantieb umrüste?

Wenn Sie Ihr Auto zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2020 auf einen rein elektronischen Antrieb umrüsten, können Sie ab dem Tag der Umrüstung Steuern einsparen: Genau wie für andere Elektrofahrzeuge dürfen Sie 10 Jahre lang auf die Zahlung von KFZ Steuern verzichten.

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerum der Finanzen: Kfz Steuer für Nutzfahrzeuge.
  2. Bundesministerium der Finanzen: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
  3. Bundesministerium der Finanzen: Bundeskabinett beschließt steuerliche Förderung der Elektromobilität
  4. Generallzolldirektion: Steuervergünstigungen für reine Elektrofahrzeuge
  5. Bundeministerium der Justiz: Kraftfahrzeugsteuergesetz- Steuersatz
  6. Bundesministerium der Justiz: Kraftfahrzeugsteuergesetz - Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

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