Eine KFZ Steuerbefreiung erreichen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht


Der Wunsch, Steuern zu zahlen, ist bei den meisten Menschen aus verständlichen Gründen nicht besonders ausgeprägt. Insbesondere die jährlich zu entrichtende KFZ Steuer erfreut sich keiner besonders großen Beliebtheit.

Was viele Menschen nicht wissen, ist jedoch, dass man unter gewissen Umständen eine KFZ Steuerbefreiung erreichen kann. Eine der Möglichkeiten ist allerdings nur eine unechte Befreiung.


Wie kann man eine KFZ Steuerbefreiung erreichen?

Grundsätzlich gibt es vier Varianten, wann eine Befreiung von der KFZ Steuer möglich ist:

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

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  • Elektrofahrzeuge, die vollständig mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet sind, erhalten eine KFZ Steuerbefreiung von zehn bis 15 Jahren
  • Personen, die unter einer Behinderung leiden, müssen keine KFZ Abgabe entrichten
  • Saisonkennzeichen sind für die 'Nicht-Saison' befreit
  • Wer künftig die PKW Maut bezahlen muss, erhält im Gegenzug eine KFZ Steuerbefreiung

Eine zusätzliche Variante, die allerdings nur am Rande erwähnt werden soll, lautet:

Ein Dienstwagen, der vollständig nur der Erwerbstätigkeit dient, bei dem man die Kosten (z.B. wegen Selbständigkeit) komplett selbst tragen muss, ist als Betriebsausgabe (oder als Teil der Werbungskosten) absetzbar. Dies schließt die KFZ Steuer mit ein.

KFZ Steuerbefreiung für die Maut

Die KFZ Steuerbefreiung im Gegenzug für die PKW Maut soll Eins zu Eins geschehen.

Die Abgabenlast verringert sich um die Höhe der Maut. Dies soll weitgehend automatisch geschehen.

Es handelt sich um eine unechte Befreiung, da sich die tatsächliche finanzielle Last nicht verändert.

KFZ Steuerbefreiung für Maut, wenn diese höher als die Abgabe ist

Diese Frage ist Stand März 2015 noch nicht abschließend geklärt. Derzeit sollt die Maut eine Höhe von 100 Euro haben. Einige Fahrzeuge lösen allerdings keine Abgabenpflicht in dieser Höhe aus.

Das Geld kann also nicht Eins zu Eins zurückfließen. Ob es hier an anderer Stelle zu einer Entlastung kommt, die Maut verringert wird oder die Steuer in die Höhe schießt, ist unklar.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Zoll.de: Steuervergünstigungen

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