Kfz-Steuer für Neuwagen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Berechnung der Kfz-Steuer für Neuwagen ist denkbar einfach und unterscheidet sich im Prinzip bei herkömmlichen Pkw nur nach der Art des Motors. Bemessungsgrundlagen sind dabei sowohl der Hubraum als auch der CO₂-Ausstoß. Mit dem Kauf eines Neuwagen genießt man gegenüber einem Gebrauchtwagen auf jeden Fall einen Steuervorteil.

Für Neuwagen werden oft weniger Kfz-Steuern fällig als für alte Autos. Darüber hinaus sind manche Neuwagen sogar für eine gewisse Zeit von der Steuer befreit. Für Elektro-Autos gelten noch einmal gesonderte Bestimmungen. Wie berechnet sich die Kfz-Steuer für Neuwagen genau?

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Berechnung Kfz-Steuer Neuwagen

Wird ein Kfz mit einem Benzinmotor betrieben, so sind pro angefangen 100 ccm Hubraum 2 Euro fällig. Für einen Dieselwagen zahlt man pro angefangene 100 ccm Hubraum 9,50 Euro. Darüber hinaus werden bei Überschreiten der gesetzten Freigrenze beim CO2-Ausstoß von 95 Gramm pro gefahrenem Kilometer jeweils 2 Euro zusätzlich.

Diese Neuregelung bei der Kfz Steuer dient dazu, die Wahl eines besonders schadstoffarmen Neuwagen gesondert zu belohnen und natürlich in letzter Konsequenz die Umwelt zu schonen. Allen Neuwagen gemein ist, dass sie immer bessere Werte beim CO2-Ausstoß erreichen, da diese Regelung nicht neu ist und die Hersteller schon lange bemüht sind, beim Schadstoffausstoß neue Wege zu gehen. Dies kommt auch dem schließlichen Käufer und Betreiber zugute, der anhand der aktuellen Steuerregelung bei niedrigem CO2-Ausstoß verhältnismäßig wenig Kfz Steuer zu bezahlen hat.

zum Pkw-Steuer Rechner

Berechnung der Kfz-Steuer für Neuwagen: Beispiel

Seit dem 01.01.2014 hat sich wieder etwas bei der Berechnung der Kfz-Steuer für Neuwagen geändert. Für Neuwagen wurde der Schadstoffgrenzwert auf 95 Gramm pro Kilometer verringert.

Davor waren es 110 g/km bzw. 120 g/km. Es müssen also zusätzlich zum Kfz Steuer-Sockelbetrag 2 Euro für jedes Gramm oberhalb der 95 Gramm pro Kilometer mehr gezahlt werden.

  • Die bis Ende 2011 gültige Regelung, dass Neuwagen zwei Jahre lang von der Kfz Steuer befreit sind, wurde abgeschafft. Auf diese Vergünstigung muss man als Betreiber eines Kfz nun verzichten.

In dieser Tabelle sind die Berechnungen für Diesel-Fahrzeuge und Benziner jeweils für 100 ccm Hubraum festgehalten:

  • Benziner: 2,00 Euro
  • Dieselfahrzeuge: 9,50 Euro

Kfz-Steuer bei Neuwagen: Wichtige Fakten

  • Neuwagen sind nicht generell von der Kfz-Steuer befreit
  • Wer einen Neuwagen kauft, zahlt jedoch weniger Pkw-Steuern
  • Neuwagen sind zumeist schadstoffärmer als ältere Gebrauchtwagen = weniger Kfz-Steuer
  • SUV Fahrzeuge werden mit höheren Steuern belegt, da sie mehr Schadstoffe ausstoßen

Häufige Fragen zur Berechnung der Kfz-Steuer für Neuwagen

Wie werden Neuwagen mit Hybrid- und Gasantrieb besteuert?

Für Neuwagen, die einen Hybridantrieb besitzen, mit Autogas betrieben werden oder einen reinen Elektroantrieb haben, gelten diese Bestimmungen ebenfalls, mit dem nicht ganz unwichtigen Unterschied, dass hier die Emissionen meist deutlich geringer ausfallen und man somit im Wortsinne um Einiges günstiger fährt. Geplant ist ab 2016, alle Fahrzeughalter, die auf Bundesfernstraßen eine Pkw Maut bezahlen, in gleicher Höhe von der Kfz Steuer zu entlasten. De facto ändert dies allerdings nichts an der zu zahlenden Summe, insofern ergeben sich auch keine neuen Werte bei den Kosten des Führens eines Kfz, sondern die oben stehenden Informationen zur Berechnung bleiben weiterhin gültig.

Sind Neuwagen generell von der Pkw-Steuer befreit?

Es gab eine generelle Steuerbefreiung für Neuwagen, diese existiert seit 2011 allerdings nicht mehr. Seit 2011 werden besonders Neuwagen mit weniger Kfz-Steuer belegt, die umweltfreundlich sind.

Ich habe einen Diesel mit Euro 6 Norm. Muss ich keine Auto Steuer zahlen?

Doch, Sie müssen Kfz-Steuer für Ihren Diesel mit Euro 6 Norm zahlen. Diese Befreiung war befristet bis Ende 2013. Die Befreiung von der Kfz-Steuer gilt für keine Diesel- oder Benzin-Fahrzeuge mehr.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: KraftStG - Steuersatz für Kraftfahrzeuge
  2. Bundesministerium der Justiz: Kraftfahrzeugsteuergesetz 
  3. Generalzolldirektion: Steuerhöhe

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