Während das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf Alkohol und die Minderung der Fahrtüchtigkeit bereits sehr groß ist, werden Drogen im Straßenverkehr noch immer verharmlost.
Die Verschlechterung des Fahrverhaltens durch Drogen ist im Vergleich zu Alkohol noch schwerer einzuschätzen, da die Anzahl an illegalen Rauschmitteln immer größer wird und der Körper individuell auf diese Mittel reagiert.
Auswirkungen von Drogen im Straßenverkehr werden unterschätzt
Drogen Im Straßenverkehr sind ein nicht kalkulierbares Risiko, denn die Wirkung reicht von beruhigend bis aufputschend. In jedem Fall ist die Reaktion so sehr beeinträchtigt, dass es nicht mehr möglich ist auf Gefahrensituationen richtig zu reagieren.
Besonders gefährlich sind Drogen im Straßenverkehr, wenn sie mit Alkohol oder Medikamenten kombiniert werden. In diesem Falle spricht man im Verkehrsrecht von einer Multiintoxikation, die sogar gefährlich für die Konsumenten selbst werden kann.
Ein Großteil der im Straßenverkehr aufgegriffenen Konsumenten hatte in der Regel auch Alkohol im Blut. Dieser Umstand begründet sich häufig daraus, dass Drogen im Rahmen von Partys konsumiert werden, weshalb vorwiegend in den Nachtstunden Verkehrsteilnehmer unter Drogeneinfluss aufgegriffen werden.
Nachweis durch Schnelltest
Drogen im Straßenverkehr sind erst seit wenigen Jahren ein relevantes Thema, weshalb vermutlich die Dunkelziffer an Lenkern unter Drogeneinfluss in den letzten Jahrzehnten sehr hoch gewesen ist. Mittlerweile geht aber die Polizei massiv gegen Drogen im Straßenverkehr vor.
Dazu werden die Polizisten entsprechend geschult, damit sie wissen, auf welche körperlichen Merkmale sie achten müssen. Verhält sich ein Verkehrsteilnehmer auffällig, wird in der Regel ein Drogenschnelltest durchgeführt. Dabei wird ein Teststreifen über die Hände gezogen. Sind auf den Händen Spuren von Drogen, schlägt der Test an. In weiterer Folge kann dann ein Lenker einem genaueren Test unterzogen werden.
Zu den weiteren Testmöglichkeiten der Polizei zählen:
- Mehrfachfragen
- Pupillentests
- Tests zu Motorik und Koordination
- Urintests
- Speicheltests
Die Teilnahme an Vortests in Verdachtsmomenten sind freiwillig. Erst wenn die Tests positiv ausfallen, ist die Anordnung einer Blutentnahme möglich. Der Verkehrsteilnehmer ist gemäß § 81a StPO dazu verpflichtet, die Blutentnahme durch einen Arzt vornehmen zu lassen. Eine richterliche Anordnung ist für die Blutentnahme seit August 2017 nicht mehr zwingend erforderlich.
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Drogen im Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht werden Drogen im Straßenverkehr mit nicht unerheblichen Strafen geahndet. Dabei gibt es anders als beim Konsumieren von Alkohol keine festgelegten zulässigen Grenzwerte. Wird auch nur eine geringe Menge von Rauschmitteln im Blut nachgewiesen, drohen gemäß § 24a Abs. 2 StVG zum Teil erhebliche Strafen.
Mögliche Strafen können sein:
- Geldbuße von 500 - 1500 Euro
- 2 Punkte
- Fahrverbot von bis zu drei Monaten
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Bereits der Besitz von Drogen ist gemäß § 29 Betäubungsmittelgesetz strafbar und kann mit bis zu 5 Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft werden.
Drogen im Straßenverkehr sind für Polizei und Justiz schon lange keine Kleinigkeit mehr. Daher sieht das Verkehrsrecht auch unterschiedlich schwere Strafen vor. Ist ein Verkehrsteilnehmer so stark durch Drogen beeinträchtigt, dass er fahruntüchtig ist, kann sogar eine Gefängnisstrafe drohen.
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: StPO § 81a Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln § 29 Straftaten »
- Bundesministerium der Justiz: Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 24a 0,5 Promille-Grenze »
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