Illegale Nutzung von Kurzzeitkennzeichen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Kurzzeitkennzeichen kommen nicht nur zu ihrem eigentlichen Zweck zum Einsatz, sondern werden auch bei der Ausübung von Straftaten gerne verwendet. Die Richtlinien für die Ausgabe der Schilder wurden daher 2015 verschärft.

Die Verschleierung des Fahrzeughalters beziehungsweise seiner Identität durch die Verwendung von Kurzzeitkennzeichen bei Straftaten soll damit erschwert werden.

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Was sind Kurzzeitkennzeichen?

Kurzzeitkennzeichen sind spezielle Kennzeichen, die seit 1998 in Deutschland ausgestellt werden, wenn Überführungs-, Probe- oder Prüfungsfahrten mit einem Fahrzeug vorgenommen werden sollen.

Für gewerbliche Zwecke erhalten Händler die sogenannten "Roten Nummer", Privatpersonen können für die Tageszulassung eines Kfz ein an dieses Fahrzeug gebundenes gelbes Kurzzeitkennzeichen beantragen. Das Kuzzeitkennzeichen kann für bis zu fünf Tage (5-Tage-Kennzeichen) beantragt werden.

Richtlinien für die Genehmigung von Kurzzeitkennzeichen

Seit 2015 wird die Genehmigung von Kurzkennzeichen strenger gehandhabt. Bei der Anmeldung sind die Fahrzeugpapiere sowie eine gültige HU (Hauptuntersuchung) vorzulegen.

Kann keine HU nachgewiesen werden, kann die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens eingeschränkt erteilt werden. So ist es beispielweise möglich, das Fahrzeug damit nur in einem bestimmten Radius oder zu einem genau festgelegten Zweck (z.B. Termin bei TÜV / Dekra) bewegen zu dürfen. Bedingung für die Erteilung ist der verkehrssichere Zustand des Wagens.

Weitere Regelungen im Überblick:

  • Vorlage von Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)
  • Vorlage von Fahrzeugschein oder -brief
  • Vorlage einer gültigen eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
  • Vorlage eines HU / TÜV Nachweises
  • Fahrzeug muss mind. 1 Werktag vor der Tageszulassung abgemeldet worden sein

Gewerbetreibende müssen außerdem eine gültige Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug vorlegen.

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Konsequenzen bei illegaler Nutzung von Kurzzeitkennzeichen

Laut Bußgeldtabelle wird ein Fehlen des Kennzeichens mit einer Geldstrafe von 60 Euro geahndet. Fehlt die Typen- oder Einzelgenehmigung können gemäß gültigem Verkehrsrecht auch Punkte in Flensburg die Folge sein.

Illegale Nutzung liegt auch dann vor, wenn das Kennzeichen für mehrere Kfz oder für einen Kurzurlaub verwendet wird.

Organisierte Kriminalität mit den Kennzeichen

Die seit 2015 geltenden strengeren Richtlinien resultieren nicht zuletzt aus der sich zum Teil schon organisierten Kriminalität, die mit Kurzzeitkennzeichen betrieben wurde.

Gerade Schilderhändler setzten sich immer häufiger über das Verkehrsrecht hinweg, indem sie die Kurzzeitkennzeichen für Fahrten aller Art ausgaben. Ein nicht unerheblicher Teil der Zulassungen wird auch bei Straftaten zum Einsatz gebracht. Da durch die unbefugte Weitergabe der Schilder die Halter- oder Fahrerermittlung erschwert ist, ist auch eine Aufklärung der Straftaten, die mittels dieser Kennzeichen umgesetzt werden, deutlich erhöht.

Von Sicherheitsexperten wurde bereits von einer organisierten Kriminalität gesprochen, die sich im Handel mit den Nummernschildern ergibt. Im Jahr 2008 waren es nach Polizeiangaben im Bundesgebiet 793 Fälle von Kennzeichenmissbrauch, die verzeichnet wurden.

Mit den Kurzzeitkennzeichen

  • wurde vemehrt organisierte Kriminalität betrieben
  • ein Handel durchgeführt
  • eine teilweise nicht nachvollziehbare Nutzung betrieben


Einzelnachweise

  1. TÜV Nord: Kurzzeitkennzeichen PDF »

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