Kindergeld während der Ausbildung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Anspruch auf Kindergeld wird ab dem Geburtsmonat erworben und wird monatlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes bezahlt.

Jedes Kind, was sich in der ersten Ausbildung befindet hat bis zum Alter von 25 Jahren einen Anspruch auf Kindergeld.

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Kindergeld während der Ausbildung

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, dann kann das Kind auch trotz Volljährigkeit in der Ausbildung noch Kindergeld erhalten.

Die einzigen Bedingungen, die der deutsche Staat diesbezüglich stellt, sind folgende:

  • Es muss sich um eine Erstausbildung handeln.
  • Das 25. Lebensjahr darf nicht überschritten werden.

Das bedeutet im Klartext, dass jedes Kind, was sich erstmalig in der Ausbildung befindet, bis zum Alter von 25 Jahren einen Anspruch auf Kindergeld während der Ausbildung aufrecht erhält.

Und das seit 2012 auch ohne weitere Bedingungen.

Höhe des Kindergeldes

Bis zum Jahre 2012 gab es festgelegte Einkommensgrenzen von jährlich 8004 Euro. Wurde diese Grenze überschritten, erhielt das volljährige Kind während der Ausbildung keinen einzigen Cent.

Dies wurde vom Gesetzgeber geändert, so dass sich jedes Kind nun über das Kindergeld in folgender Höhe freuen kann:

  • Euro für das erste Kind monatlich
  • Euro für das zweite Kind im Monat
  • Euro ab dem dritten Kind monatlich
  • Euro ab dem vierten Kind im Monat

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Bundeskindergeldgesetz - Anspruchsberechtigte
  2. Bundesministerium der Justiz: Bundeskindergeldgesetz - Kinder
  3. Bundesministerium der Justiz: Bundeskindergeldgesetz - Höhe des Kindergeldes

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