Das Finanzamt ist in der Lage, alte Steuerbescheide auch nach längerer Zeit noch zu korrigieren und dem Steuerpflichtigen so finanzielle Vor- oder Nachteile zu gewähren.
Damit die Finanzbehörde dies nicht zeitlich unbegrenzt tun kann, gibt es eine sogenannte Festsetzungsfrist beziehungsweise Festsetzungsverjährung. Das Aufschieben einer solchen Frist nennen Finanzexperten Ablaufhemmung.
Was ist eine Ablaufhemmung?
Darunter ist also die Möglichkeit zu verstehen, die eigentlich für vorzunehmende Korrekturen am Steuerbescheid vorgeschriebene Verjährungsfrist zu verlängern, sie demnach zu hemmen. Diese Ablaufhemmung endet unter normalen Umständen am Jahresende, kann aber auch Monate oder gar mehrere Jahre gültig sein.
Eine Ablaufhemmung kann sowohl Vor- als auch Nachteile für den Steuerpflichtigen nach sich ziehen. Hat das Finanzamt einen fehlerhaften Steuerbescheid erlassen, der sich finanziell nachteilig für den Empfänger auswirkt, kann die Verlängerung der Verjährungsfrist helfen, mittels Einspruch einen korrekten Beschied zu erwirken. Im Umkehrfall kann eine Hemmung allerdings auch zu Nachforderungen durch das Finanzamt führen.
Rechtsgrundlage zur Ablaufhemmung
Die Rechtsgrundlagen für eine Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährung finden sich im § 47 Abgabenordnung. In diesem Paragrafen ist festgelegt, dass Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis nach Ablauf der Verjährungsfrist erlöschen und nicht mehr von der steuerpflichtigen Person eingefordert werden können.
Demgegenüber werden in § 171 Abgabenordnung (AO) Gründe genannt, die dazu führen können, dass die Verjährung aufgeschoben beziehungsweise gehemmt wird.
Ablaufhemmung - Ursachen für Fristverlängerungen
Laut geltendem Recht gibt es eine Vielzahl von Situationen, die zu einer Verlängerung der Festsetzungsfrist führen.
Die wichtigsten Gründe für die Inanspruchnahme des Rechts auf eine Ablaufhemmung sind:
Steuerbescheid ist offenkundig fehlerhaft
Er kann innerhalb eines Jahres vom Finanzamt korrigiert werden, auch nach Ablauf der Festsetzungsfrist.
Antrag auf Änderung des Bescheides kurz vor Ablauf der Frist zur Festsetzung
Das Finanzamt muss entscheiden und die Frist läuft bis zur Entscheidung weiter.
Steuerbescheid wird erst kurz vor Fristablauf erteilt
Der Steuerpflichtige hat das Recht auf Einspruch, die Frist verlängert sich bis zur Entscheidung des Finanzamts bezüglich des Einspruchs.
Selbstanzeige wegen Steuerbetrugs kurz vor der Verjährungsfrist (5 oder 10 Jahre)
Der Steuerpflichtige muss die ausstehenden Steuern nachzahlen, da die neue Frist erst ein Jahr nach der Anzeige abläuft.
Grundlagenbescheid wird vom Finanzamt erlassen
Die Verjährungsfrist für geänderte Folgebescheide beträgt zwei Jahre, nach dem der Grundlagenbescheid erlassen wurde. Die Frist gilt ausschließlich für Änderungen auf Basis des Grundlagenbescheids.
Ermittlungen der Steuerfahndung beginnen kurz vor Fristablauf
Das Finanzamt darf auch nach Ablauf der Frist neue Steuerbescheide erlassen. Die Ablaufhemmung endet, sobald mögliche Einsprüche des Steuerpflichtigen gegen neu erlassene Bescheide endgültig geklärt wurden.
Wer sich unsicher ist, ob sein Steuerbescheid korrekt ist, sich selbst wegen Steuervergehen anzeigen will oder wer einen Steuerbescheid erst sehr spät erhalten hat, kann also mithilfe der Ablaufhemmung die eigentlich geltende Festsetzungsverjährung durch Berufung auf die genannten Gründe außer Kraft setzen und Zeit gewinnen, um eine Klärung herbeizuführen.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 47 »
- Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 171 »
- Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 165 »
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