Die Abschlagszahlung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die meisten kennen die Abschlagszahlung beziehungsweise Akontozahlung aus dem Mietverhältnis. Dort leisten sie nämlich dem Vermieter jeden Monat eine solche Akontozahlung auf die jährlich anfallenden Nebenkosten beziehungsweise dem Energieversorger auf die Stromkosten.

Manchmal kann es auch vorkommen, dass ein Arbeitnehmer aufgrund unvorhergesehener Ereignisse finanzielle Mittel benötigt und seinen Arbeitgeber um einen solchen Vorschuss auf die Lohnabrechnung bittet.

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Was ist eine Abschlagszahlung?

Bei einer solchen Zahlung handelt es sich also um eine im Voraus zu leistende Teilzahlung auf den Kaufpreis oder den Rechnungsbetrag, die bei einem Warenkauf oder bei der Beauftragung zu einer Dienstleistung entstehen.

Auch eine vorzeitige, teilweise Auszahlung von schon verdientem, nicht abgerechneten Arbeitslohn wird als Vorauszahlung auf die Lohnabrechnung bezeichnet. Hier ist oft auch von einem Vorschuss die Rede.

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Abschlagszahlung beim Arbeitslohn

Einen automatisches Recht auf eine solche Akontozahlung haben Arbeitnehmer nicht. Hierfür muss eine entsprechende Regelung im Rahmen der Lohnabrechnung getroffen werden, nämlich durch eine Festschreibung:

Solche vom Arbeitgeber vorgenommenen Vorauszahlungen auf die Lohnabrechnung werden meist geleistet, wenn der Arbeitnehmer einen leistungsbezogenen Lohn (beispielsweise Akkordlohn) erhält, der Lohn zu einem späten Termin im Monat gezahlt wird.

Abschlagszahlung bei Aufträgen

Ein weiterer Bereich, in dem eine Akontozahlung möglich ist, sind beispielsweise erteilte Arbeitsaufträge. Im Handwerks- und Baugewerbe sind solche Zahlungen eine durchaus gängige Praxis. Vor allem, wenn der Beauftragte im Rahmen des Auftrages mit eigenen Mitteln für Material oder Personal in Vorkasse geht, kann eine Akontozahlung auf den endgültigen Rechnungsbetrag sinnvoll sein.

Eine solche Zahlung muss allerdings bei sogenannten Bauträgerverträgen vertraglich festgeschrieben sein. Außerhalb solcher Verträge kann der Auftragnehmer solche Teilzahlung verlangen, auch ohne vertragliche Festschreibung.

Abschlagszahlung in Mietverträgen

Wer eine Wohnung mietet, der findet im dazugehörigen Mietvertrag meist eine vom Vermieter festgesetzte Summe für eine Abschlagszahlung auf die anfallenden Nebenkosten.

Die Bruttomiete setzt sich immer aus der Nettokaltmiete und den Nebenkosten zusammen, die dann als Abschlagszahlung auf die Jahresrechnung gelten. Manchmal kommen noch Kosten für einen Stellplatz hinzu.

Mit dieser Zahlung reduziert der Vermieter seine eigene finanzielle Belastung. Zudem bewahrt eine Abschlagszahlung den Mieter vor einer sehr hohen Nachforderung am Ende des Abrechungszeitraumes.

Beispiel für eine Abschlagszahlung bzw. Akontozahlung

Beispielsweise kann man eine solche Akontozahlung an einen Handwerker leisten, der zwar einen Auftrag noch nicht abgeschlossen hat, aber für Materialien in Vorkasse gegangen ist.

Eine andere Variante wäre eine von einem Autoverkäufer verlangte Anzahlung, durch die er den Kunden hindern möchte, noch vom Kauf eines Fahrzeugs abzuspringen. Die Anzahlung kann hier als Abschlagszahlung verstanden werden.

Solche Abschlagszahlungen stehen eigentlich im Widerspruch zur geltenden Gesetzgebung. Das Bürgerliche Gesetzbuch besagt nämlich, dass eine Ware oder Dienstleistung erst nach der Übergabe beziehungsweise der Erledigung vollumfänglich durch Zahlung des Kaufpreises oder Rechnungsbetrages zu begleichen ist.

Welche Vorteile hat eine Abschlagszahlung?

Der große Vorteil einer solchen Akontozahlung besteht darin, dass sie die zu leistende Gesamtsumme zum Teil deutlich reduziert. Nimmt man an, jemand zahlt im Monat 100 Euro als Vorauszahlung für die Nebenkosten, dann hat er am Ende des Jahres bereits 1.200 Euro geleistet. Je nach Höhe des Gesamtbetrages muss er nur eine kleine Summe nachzahlen oder erhält sogar eine Rückerstattung vom Vermieter, weil er zu viel gezahlt hat.

Für einen Auftragnehmer hat eine derartige Akontozahlung den Vorteil, dass er zwar in Vorkasse gehen muss, aber relativ zeitnah einen Teil der vorgestreckten Finanzmittel wieder in seiner Kasse hat.

So kann er verhindern, dass er selbst mit seinem Konto in die roten Zahlen rutscht. Arbeitnehmer, die eine solche Zahlung im Rahmen der Lohnabrechnung erhalten, können ihre Fixkosten fristgerecht zahlen.

Unterschied zwischen Abschlagszahlung und Teilrechnung

Während eine Abschlagsrechnung nicht als Bezahlung für eine bestimmte Leistung zu verstehen ist, wird mit einer Teilrechnung stets eine ganz bestimmte, schon erbrachte Dienstleistung bezahlt, also sozusagen der schon erledigte Teil des Auftrages.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 433 »

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