Die Abschlussgebühr im Rahmen von Bausparverträgen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer bei einer Institution einen Antrag stellt, der verursacht damit natürlich Aufwand innerhalb dieser Institution. Sie muss Zeit und Personal aufwenden, um den Antrag zu bearbeiten. Dafür verlangen die meisten Institutionen eine Gebühr.

Eine solche, auch als Abschlussgebühr bezeichnete, Zahlung kann direkt zu Beginn erhoben werden und somit Voraussetzung für den Vertragsabschluss sein. Manchmal wird sie allerdings auch erst am Ende eines Rechtsgeschäfts fällig und schließt somit eine Vereinbarung ab.

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Was ist eine Abschlussgebühr bei einem Bausparvertrag?

Wird bei einer Bausparkasse ein Bausparvertrag beantragt, entsteht ihr durch das Antragsverfahren ein Aufwand. Diesen Aufwand lässt sie sich vom Antragsteller in Form einer Abschlussgebühr erstatten. Erst mit der Bezahlung der Gebühr wird der Bausparvertrag wirksam und die sogenannte Ansparphase kann beginnen.

Sie wird also erhoben, um folgenden Aufwand zu finanzieren:

  • Bearbeitung des Antrages
  • Personalkosten
  • Bereitstellung sonstiger Leistungen

Die Form der Gebühr wird auch gerne als Vermittlungsgebühr bezeichnet und ist, im Gegensatz zu Darlehensgebühren, rechtlich zulässig und darf von den Bausparkassen erhoben werden.

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Wie hoch fällt eine solche Abschlussgebühr aus?

Die Höhe der verlangten Gebühr hängt hauptsächlich von der Bausparsumme ab, die man benötigt. In der Praxis verlangen Bausparkassen zwischen 1 und 1,6 % der Bausparsumme.

Nimmt man an, eine Kasse berechnet bei einer Bausparsumme von 400.000 € eine Gebühr in Höhe von 1,5 %, dann muss der Antragsteller 6.000 € als Abschlussgebühr bezahlen. Da erfahrungsgemäß die Zinsen für das gesparte Kapital eher niedrig ausfallen, ist die Bausparphase meist ein Minusgeschäft. Das liegt auch daran, dass für Guthabenzinsen Abgeltungsteuer fällig wird.

  • Weil es Bausparkassen gibt, die wesentlich höhere Abschlussgebühren verlangen, sollte man den Bausparvertrag vor der Unterzeichnung überprüfen und auf die Höhe der Gebühr achten. Einige Bausparkassen erwarten bis zu 3 % der Bausparsumme als Gebühr.

Lässt sich eine Abschlussgebühr steuerlich absetzen?

Im Rahmen der Änderungen bezüglich der Abgeltungsteuer haben sich auch die steuerrechtlichen Bedingungen für die Abschlussgebühr verändert.

Wer einen Bausparvertrag verwendet, um ein Haus zu bauen und anschließend selbst darin zu wohnen, kann die Abschlussgebühr nicht steuerlich geltend machen.

Anders sieht es aus, wenn man die Immobilie nicht selbst nutzt, sondern sie vermietet oder verpachtet. In diesem Fall hat man die Möglichkeit, die Abschlussgebühr als Werbungskosten geltend zu machen.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag »

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