Abschlusszahlung im Rahmen des Steuerrechts

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Jeder einkommenssteuerpflichtige Arbeitnehmer muss eine jährliche Steuererklärung einreichen. Mit dieser wird berechnet, ob man zu viele Steuern gezahlt hat oder ob ein zu niedriger Steuerbetrag entrichtet wurde. In diesem Fall müsste die steuerpflichtige Person eine sogenannte Abschlusszahlung an das Finanzamt leisten. Rechtsgrundlage bildet der § 36 Einkommenssteuergesetz (EStG).

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Abschlusszahlung - Definition

Steuerexperten definieren diese Art Zahlung als eine von einer einkommenssteuerpflichtigen Person zu erbringende Geldleistung, die bei zu wenig gezahlten Steuern gemäß des ergangenen Steuerbescheides fällig wird.

Es handelt sich also um einen Unterschiedsbetrag, der die Differenz zwischen einer im Rahmen der Veranlagung festgelegten Steuerschuld, bereits geleisteten Vorauszahlungen sowie eventuell durch Steuerabzug einbehaltenen Leistungen anzeigt.

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Wann wird eine Abschlusszahlung fällig?

Für die Begleichung einer solchen Zahlung gibt es vom Gesetzgeber festgelegte Zahlungsfristen. Normalerweise betragen diese Fristen gemäß den Vorschriften aus dem Einkommensteuergesetz:

  • einen Monat ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des entsprechenden Steuerbescheids
  • sofortige Fälligkeit tritt ein, wenn noch nicht gezahlte Vorauszahlungen und die Abschlusszahlung identisch sind
  • einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids im Bereich der Umsatzsteuerpflicht
  • einen Monat, wenn der Unternehmer bei der Berechnung der Jahressteuer von der Summe der Vorauszahlungen abweicht

Alle Fristen sind in den entsprechenden Paragrafen des Einkommenssteuergesetzes zu finden, für die Zahlung bezüglich der Einkommenssteuer ist § 36 Abs 4 EStG ausschlaggebend.

Als Zeitpunkt der Bekanntgabe gilt der dritte Tag nach dem Bekanntgabedatum. Ist dieser Tag ein Sonn- oder Feiertag, rutscht der Zeitpunkt des Fristbeginns auf den nächsten Werktag.

Konsequenzen bei nicht geleisteter Abschlusszahlung

Es ist gesetzlich geregelt, dass der Steuerpflichtige die Zahlungsfrist eingehalten hat, wenn er die Zahlung innerhalb einer Karenzzeit von maximal drei Tagen nach Ablauf der Frist leistet. In diesen drei Tagen muss er keinen Säumniszuschlag zahlen.

  • Kann der Steuerpflichtige die Schlusszahlung nicht fristgerecht leisten, muss er für jeden begonnenen Monat einen Säumniszuschlag in Höhe von 1 % zahlen, ausgehend von der Summe der Abschlusszahlung.

Steuerberater hilft bei der Berechnung der Abschlusszahlung

Das deutsche Steuerrecht ist extrem komplex, sodass die meisten nicht über das notwendige Fachwissen verfügen, um eine Einkommenssteuererklärung fehlerfrei auszufüllen.

Das kann eine Abschlusszahlung nach sich ziehen. Deshalb ist es ratsam, einen Steuerberater zu beauftragen. Er kann die Abschlusszahlung reduzieren.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG) § 36 »

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