Die Abschreibungstabelle und ihre steuerrechtliche Bedeutung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Unternehmen haben die Möglichkeit, jährliche Abschreibungen auf vorhandenes Anlagevermögen durchzuführen. Eine solche Abschreibung stellt ein wichtiges Hilfsmittel dar, um in den Genuss einer Steuerminderung zu kommen.

Damit die Unternehmen dies im Rahmen vergleichbarer Bedingungen tun können, hat das Bundesministerium für Finanzen Abschreibungstabellen veröffentlicht. Diese Tabellen (Absetzung für Abnutzung) enthalten allgemeine Richtlinien bezüglich der Nutzungsdauer verschiedener Wirtschaftsgüter. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 7 Einkommenssteuergesetz (EStG).

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Was beinhaltet die steuerliche Abschreibungstabelle?

Es existieren verschiedene Arten der Abschreibungstabelle. So regelt eine Abschreibungstabelle (AfA-Tabelle) für sogenannte "allgemein verwendbare Anlagegüter", welche alle Abschreibungsmodalitäten (Bezeichnung des Wirtschaftsgutes und Nutzungsdauer) für Anlagegüter, die ab dem 01.01.2001 für ein Unternehmen angeschafft bzw. hergestellt worden sind. Darüber hinaus gibt es noch branchenspezifische Abschreibungstabellen.

Die Abschreibungstabelle kann auf der Website des Bundesfinanzministeriums eingesehen und heruntergeladen werden. Diese AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) ist zwar rechtlich nicht bindend, ein Vorgehen nach diesen Tabellen schafft aber eine größere Rechtssicherheit.

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Vorgang gemäß der Abschreibungstabelle

Wer als Unternehmen von der Abschreibungstabelle bzw. AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) Gebrauch machen möchte, der sucht sich die für seine Branche richtige Tabelle heraus und geht zur der Zeile, in der das gewünschte Gut aufgelistet ist. In der nächsten Spalte findet sich die übliche Nutzungsdauer.

Nun braucht man nur noch den Anschaffungs- oder Herstellungswert des Wirtschaftsgutes durch die (in Jahren angegebene) Nutzungsdauer zu dividieren und erhält als Ergebnis den jährlich erlaubten Abschreibungsbetrag.

Bei diesem Vorgehen sollte unbedingt darauf geachtet werden, ob es sich bei dem Wirtschaftsgut um ein abnutzbares Gut handelt. Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter dürfen nämlich nicht abgeschrieben werden, zumindest nicht mithilfe der Vorgaben aus der Abschreibungstabelle.

Abschreibung berechnen mit dem Abschreibungs-Rechner

Mithilfe unseres Abschreibungs-Rechners können Sie schnell und einfach den jährlichen Abschreibungsbetrag berechnen. Der Rechner benötigt dafür lediglich den Wert der Anschaffung sowie Angaben zur Nutzungsdauer.

Abschreibungs-Rechner

Beispiele für Abschreibungssätze laut Abschreibungstabelle

Einige Beispiele können deutlich machen, wie man mithilfe der entsprechenden AfA-Tabelle die richtigen Abschreibungssätze errechnet.

Die folgende Liste ist aus Tabellen verschiedener Branchen erstellt, beruht auf fiktiven Anschaffungswerten und gibt Abschreibungssätze aufgrund unterschiedlicher Nutzungsdauern an:

  • Tennishalle: Anschaffungskosten = 2 Millionen €, Nutzungsdauer 20 Jahre
    (Abschreibungssatz beträgt 100.000 € oder 20 %)
  • Hämmermaschine: Anschaffungskosten 200.000 €, Nutzungsdauer 6 Jahre
    (vorgegebener Satz von 17 % oder 34.000 €)
  • Wasserspeicher: Anschaffungskosten 10.000 €, Nutzungsdauer 15 Jahre
    (vorgegebener Satz 7 % oder 700 €)

In dieser Weise werden für jede Branche entsprechende Werte in der AfA-Tabelle angegeben. So lassen sich leicht unter Zuhilfenahme der Anschaffungs- oder Herstellungskosten die jeweils erlaubten Beträge errechnet werden.

Sonderfälle der Absetzung gemäß Abschreibungstabelle

Es lassen sich nicht nur sehr teure Wirtschaftsgüter abschreiben, sondern auch sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (kurz GWG). Unter diese Kategorie fallen beispielsweise Büromöbel, Haushaltsartikel bei doppelter Haushaltsführung oder beruflich genutzte Software.

Solche Wirtschaftsgüter kann man als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie einen Bruttowert von 952 € (oder 800 € netto) nicht übersteigen. Sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten höher, müssen sie mithilfe ihrer Nutzungsdauer nach der entsprechenden AfA-Tabelle abgeschrieben werden.

Auch Wirtschaftsgüter, die beispielsweise aufgrund eines Unfalls eine außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung bzw. Wertminderung erleiden, können abgeschrieben werden, und zwar in Höhe der Wertminderung. Die Berechnung funktioniert unabhängig von der AfA-Tabelle.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG) § 7 Abs 1 »

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