Das Arbeitgeberdarlehen als zinsgünstiger Kredit

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer heutzutage finanzielle Mittel benötigt, der wendet sich normalerweise an eine Bank und beantragt ein Darlehen. Neben einem Bankdarlehen gibt es allerdings auch Arbeitgeberdarlehen, die zumeist von großen und seltener von mittleren oder kleinen Unternehmen angeboten werden.

Das Arbeitgeberdarlehen stellt eine echte Variante zum klassischen Bankkredit dar, da die vom Arbeitgeber angebotenen Konditionen in den allermeisten Fällen deutlich günstiger sind. Rechtliche Grundlage für ein solches Darlehen ist § 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

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Warum gibt es Arbeitgeberdarlehen?

Solche Darlehen dienen dem Arbeitgeber auf verschiedene Art. Mit einem Arbeitgeberdarlehen kann das Unternehmen den Mitarbeiter an sich binden, denn es entsteht zusätzlich zum Arbeitsverhältnis ein zweites Dauerschuldverhältnis.

Darüber hinaus ist es ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber dem Arbeitnehmer. Hier muss der Arbeitgeber allerdings gut überlegen, wie oft er ein solches Darlehen vergibt. Gewährt er es nämlich mehreren Mitarbeitern, so ist er dem Gleichbehandlungsgrundsatz unterworfen und muss jedem anfragenden Mitarbeiter ein Arbeitsgeberdarlehen gewähren.

Darlehen dieser Art dürfen allerdings an bestimmte Personengruppen nicht vergeben werden. Zu diesen zählen:

  • Mitarbeiter in der Probezeit
  • Mitarbeiter in befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Auszubildende
  • Praktikanten
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Zinsen für ein Arbeitgeberdarlehen

Wie hoch die Zinsen sind, die für ein Arbeitgeberdarlehen berechnet werden, hängt ausschließlich vom Arbeitgeber ab. Damit sich ein solches Darlehen tatsächlich lohnt, muss der vom Arbeitgeber vorgeschlagene Zinssatz unter dem marktüblichen Zinssatz liegen. Wäre er höher, könnte der Arbeitnehmer auch ein herkömmliches Bankdarlehen beantragen.

Die Höhe des Zinssatzes muss allerdings, wie alle anderen Konditionen auch (z. B. Höhe der Darlehenssumme, Laufzeit, Höhe der Raten, eventuell Gehaltsabtretung) in einem Darlehensvertrag schriftlich fixiert werden.

Arbeitgeberdarlehen - Höhe der Darlehenssumme

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind bezüglich der Höhe des zu gewährenden Darlehens vollkommen frei und können sie selbst bestimmen. Natürlich hat der Arbeitgeber in seiner Rolle als Darlehensgeber das letzte Wort, da er nicht mehr Geld verleihen kann, als er selbst zur Verfügung hat.

Prinzipiell kann es sich um einen eher kleinen Betrag handeln, der dem Konsum des Darlehensnehmers dienen soll oder aber um eine hohe Darlehenssumme, etwa zur Finanzierung eines Eigenheims (Baufinanzierung).

Geldwerter Vorteil beim Arbeitgeberdarlehen

Bei der Berechnung des Zinssatzes für ein Arbeitgeberdarlehen muss darauf geachtet werden, dass er nicht zu niedrig angesetzt wird. Ist er nämlich zu gering, entsteht für den Arbeitnehmer ein sogenannter geldwerter Vorteil. Diese müsste laut dem geltenden Steuerrecht neben dem Gehalt noch zusätzlich versteuert werden.

  • Der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers ist die Differenz zwischen dem Zinssatz für das Arbeitgeberdarlehen sowie dem günstigsten Zinssatz, den der Arbeitnehmer von einer Bank erhalten würde.

Die Berechnung des geldwerten Vorteils lässt sich an einem Beispiel verdeutlichen. Ein Arbeitnehmer erhält ein mit 1 % verzinstes Darlehen in Höhe von 50.000 Euro. Die jährlichen Zinsen für den Arbeitnehmer betragen deshalb 750 Euro. Da der marktübliche Zinssatz aber 3 % beträgt, müsste der Arbeitnehmer für ein Bankdarlehen jedes Jahr 1.500 Euro aufbringen. Der Geldwerte Vorteil beträgt also 750 Euro, für die der Arbeitnehmer Lohnsteuer zahlen muss.

Wann ist ein Arbeitgeberdarlehen steuerfrei?

Bezüglich der steuerlichen Behandlung ist zu beachten, dass ein Arbeitgeberdarlehen bis zu einer Darlehenssumme von 2.600 Euro vollkommen steuerfrei ist. Der durch ein solches Darlehen entstehende Zinsvorteil ist bis zur sogenannten Bagatellgrenze von maximal 44 Euro monatlich ebenfalls steuerfrei.

Auf Seiten des Arbeitgebers und Darlehensgebers werden die Einnahmen aus den vereinbarten Zinsen als Betriebseinnahmen bewertet und entsprechend versteuert.

Risiken beim Arbeitgeberdarlehen

Vom Darlehensnehmer sollte darauf geachtet werden, dass im Vertrag keine Klausel auf sofortige und vollständige Rückzahlung enthalten ist. Diese könnte bei seinem Ausscheiden während der Darlehenslaufzeit zu finanziellen Problemen führen.

Der Arbeitgeber geht ebenfalls ein Risiko ein, denn falls der Darlehensnehmer das Unternehmen verlässt und arbeitslos bleibt, erhält er sein Geld zumindest über einen gewissen Zeitraum erst einmal nicht zurück. Diese Situation könnte auch bei einer längeren Erkrankung des Darlehensnehmers eintreten.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 488 »

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