Was versteht man unter Arbeitskosten?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Bezeichnung Arbeitskosten findet sich vor allem in der Betriebswirtschaftslehre und beschreibt die Lohn- Gehaltskosten, in denen auch gesetzlich vorgeschriebene sowie vom Arbeitgeber freiwillig geleistete Sozialkosten enthalten sind.

Anhand der Höhe dieser Kosten entscheiden Unternehmen sehr häufig, wo sie neue Standorte für ihre Produktion aufbauen. Je weniger Kosten anfallen, desto höher ist die mögliche Gewinnmaximierung.

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Was ist in den Arbeitskosten enthalten?

Zu diesen Kosten gehört zunächst ganz allgemein der im Arbeitsvertrag vereinbarte Lohn bzw. das Gehalt des Arbeitnehmers. Diese Kosten lassen sich in zwei verschiedene Bereich einteilen, nämlich in:

  • direkte Arbeitskosten
  • indirekte Arbeitskosten

Zu den direkten Kosten gehören Lohn, Gehalt, Zulagen oder Zuschläge, Urlaubsgeld, Sachbezüge, Beihilfe sowie Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Die indirekten Kosten beinhalten dagegen vom Arbeitgeber geleistete Aufwendungen, die nicht unmittelbar zum Einkommen zählen, also etwa Beiträge zur Sozialversicherung oder zur betrieblichen Altersvorsorge. In einem Unternehmen sind diese Aufwendungen also mit der Kostenart Personalkosten gleichzusetzen.

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Arbeitskosten in Deutschland

Deutschland zählt nicht zu den sogenannten "Billiglohnländern" und selbst im Vergleich zu den europäischen Nachbarn liegen diese Kosten in der Bundesrepublik deutlich über dem europäischen Durchschnitt von 26,80 Euro.

Die in Deutschland anfallenden Arbeitskosten haben sich zwischen 1996 und 2017 stetig nach oben entwickelt. Lagen die Kosten im Jahre 1996 bei 22,39 Euro, so waren es im Jahre 2017 bereits 34,10 Euro und es ist absehbar, dass diese Entwicklung anhält. Ursache sind vor allem die regelmäßig abgeschlossenen Tarifverträge, durch die Löhne und Gehälter steigen. Als weitere Gründe gelten die wachsende Konkurrenz sowie ein Anstieg der krankheitsbedingten Arbeitskraftausfälle und die damit verbundenen Mehraufwendungen für Lohnfortzahlungen.

Arbeitskosten berechnen

Um die Arbeitskosten zu ermitteln, ist eine relativ einfache Rechnung notwendig. Man erhält die Arbeitskosten pro Stunde, indem man die jährlichen Arbeitskosten durch die Anzahl der in einem Jahr geleisteten Arbeitsstunden dividiert. Die Formel hierfür lautet:

A(pro Stunde) = A(geleistete Stunden insgesamt) : A(jährlich geleistete Stunden)

Ein praktisches Beispiel kann die Berechnung verdeutlichen. Nimmt man an, ein Arbeitnehmer verursacht Personalkosten von insgesamt 36.000 Euro und arbeitet an 200 Tagen jeweils 8 Stunden und damit 1.600 Stunden im Jahr. Dann lautet die Rechnung:

36.000 : 1.600 =22,50 Euro (durchschnittliche Arbeitskosten pro Stunde)

Arbeitskosten und der Arbeitskostenindex

Unter dem Arbeitskostenindex versteht man eine Kennzahl, die im Abstand von jeweils drei Monaten die Entwicklung der Arbeitskosten pro geleisteter Arbeitsstunde ermittelt. Für den Arbeitskostenindex werden die Kosten in ihre Hauptkomponenten zerlegt, also in die Kosten für Bruttogehälter bzw. Bruttolöhne und in die Lohnnebenkosten.

Mithilfe des Arbeitskostenindexes kann ein europaweiter Vergleich der verschiedenen Wirtschaftsstandorte durchgeführt werden. Zudem dient der Index als Anhaltspunkt für mögliche Inflationsrisiken.

Arbeitskosten absetzen

Wer Leistungen von einem Handwerker durchführen lässt, die durch eine Rechnung belegt werden können, der hat die Möglichkeit, die angefallenen Lohnkosten für solche Leistungen steuerlich geltend zu machen und in der jährlichen Einkommenssteuererklärung anzugeben.

Das zuständige Finanzamt berücksichtigt Arbeitskosten bis zu einer Höhe von 20 Prozent bzw. bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr. Handwerkerarbeiten dürfen also insgesamt Lohnkosten bis zu 6.000 Euro verursacht haben.

Geltend gemacht werden dürfen ausschließlich Kosten für Arbeit, die zudem nicht in bar beglichen worden sein dürfen. Außerdem müssen die Lohnkosten auf der Rechnung des Handwerkers separat ausgewiesen sein.

  • Eine wichtige Voraussetzung für die Absetzbarkeit von derartigen Kosten besteht darin, dass der Auftraggeber den Handwerker als Privatperson beauftragt und das Wohneigentum, in dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen, selbst nutzt. Materialkosten sind steuerlich nicht absetzbar.

Arbeitskosten im internationalen Vergleich

Im internationalen Vergleich schneidet Deutschland mittelmäßig ab. So betrugen die durchschnittlichen Kosten in Deutschland im Jahre 2017 immerhin 34,10 Euro, in Bulgarien hingegen waren es nur 4,90 Euro, in Polen 9,40 Euro und in Italien lagen die durchschnittlichen Arbeitskosten bei 28,20 Euro. In den USA lagen die durchschnittlichen Arbeitskosten im Jahre 2016 bei rund 36 Euro.

Es ist zu beobachten, dass vor allem die ost- und südeuropäischen sowie viele asiatische oder auch afrikanische Staaten deutlich geringere Arbeits- und Lohnkosten haben, wodurch sie für Unternehmen als neue und kostengünstige Produktionsstandorte sehr interessant sind.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz »

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