Für Außendienstmitarbeiter, Handelsvertreter oder sonstige Beschäftigte mit zahlreichen Auswärtsterminen, aber auch für Berufspendler gibt es die Bahncard, mit der man Zugtickets vergünstigt erhält.
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Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern eine solche Karte zur Verfügung stellen, der Arbeitnehmer kann sie aber auch privat erwerben und dann beruflich nutzen.
Bahncard steuerlich absetzen
Ob eine solche Karte versteuert werden muss, hängt hauptsächlich davon ab, ob sie einen sogenannten geldwerten Vorteil für den Mitarbeiter bedeutet. Die Karte ist unter anderem steuerfrei beziehungsweise absetzbar, wenn:
- eigenbetriebliches Interesse vorliegt und der Arbeitgeber durch das Ausgeben der Bahncard finanzielle Einsparungen erzielt, die mindestens dem Wert der Karte entsprechen
- der Arbeitnehmer sich eine Bahnkarte selbst zulegt und sie vor allem dienstlich nutzt (in diesem Fall kann er die Kosten für die Karte als Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen)
- Zu beachten ist hier, dass man eine privat erworbene, überwiegend beruflich genutzte Karte allerdings immer nur in dem Jahr steuerlich geltend machen darf, in dem man sie gekauft und bezahlt hat.
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Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz für Verbraucherschutz: Einkommensteuergesetz §8 →
- Bundesministerium der Justiz für Verbraucherschutz: Einkommensteuergesetz §3 →
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