Die Bedeutung von Bestattungskosten im Steuerrecht

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Beerdigungskosten können seit 2003 in Höhe bis zu 7.500 Euro (die sogenannte 'Angemessenheitsgrenze') steuerlich geltend gemacht werden. Um diese Kosten in der Steuererklärung einzutragen, muss man zunächst sämtliche Kosten zusammenrechnen und diesen Betrag dann vom Erbe abziehen. Das Ergebnis ist der Betrag, den man von der Steuer absetzen kann.

Das deutsche Recht sieht vor, dass hier die Familie des Verstorbenen herangezogen wird. Rechtsgrundlage für die steuerliche Geltendmachung von Bestattungskosten bildet § 33 Einkommenssteuergesetz (EStG).

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Bestattungskosten - wer zahlt?

Hat der Verstorbene nicht in irgendeiner Weise finanziell vorgesorgt, kann eine große finanzielle Belastung auf die Angehörigen zukommen, denn die Bestattungskosten sind in der Regel von den nächsten Angehörigen zu tragen, also von:

  • Ehe- oder Lebenspartner
  • Kinder
  • Eltern
  • Geschwister
  • Partner (ohne Trauschein)
  • Sorgeberechtigte (z. B. Vormund)
  • Großeltern
  • Enkelkinder

Die aufgelisteten Personen gelten gemäß der Kostentragungspflicht beziehungsweise der Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer als bestattungspflichtige Personen.

  • Darüber hinaus können sogar Verwandte bis zum 3. Verwandtschaftsgrad für die Bestattungskosten herangezogen werden. Dazu gehören Urgroßeltern oder Urenkel ebenso, wie Tanten, Onkel oder Nichten.
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Bestattungskosten absetzen

Damit man die im Rahmen einer Bestattung entstandenen Kosten in der Einkommenssteuererklärung geltend machen kann, muss das Erbe des Verstorbenen geringer ausgefallen sein, als die zu zahlenden Bestattungskosten.

Außerdem ist die Geltendmachung nur dann statthaft, wenn man die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen musste oder sie aus Gründen des Anstandes übernommen hat. Liegt der Wert des Erbes hingegen höher als die Bestattungskosten, sind diese nicht steuerlich absetzbar.

In der Einkommenssteuererklärung werden die Kosten als sogenannte außergewöhnliche Belastung eingetragen. Die Beträge sind auf der dritten Seite im sogenannten Hauptvordruck beziehungsweise im Mantelbogen der Einkommenssteuererklärung in den Zeilen 67 bis 70 einzutragen.

Höhe der absetzbaren Bestattungskosten

Auf wen solche Kosten zukommen, der sollte grundsätzlich sämtliche Aufwendungen angeben. Das Finanzamt erkennt zwar nur einen Maximalbetrag von derzeit 7.500 € an (Stand: (w: year)), hat aber bei der sogenannten Angemessenheitsgrenze einen gewissen Spielraum. Prinzipiell werden aber nur Kosten anerkannt, die direkt mit der Bestattung zu tun haben, also die Todesanzeige, einen Kranz oder die Grab- und Sargkosten. Nicht anerkannt werden in der Regel Kosten für Trauerkleidung oder die Bewirtung von Trauergästen nach der Bestattung.


Einzelnachweise & Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG) § 33 »
  2. Bayerische Staatskanzlei: Bestattungsgesetz Bayern (BestG) »

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