Die Betriebsrente

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Unter einer Betriebsrente versteht man eine staatlich geförderte Altersvorsorge durch den Arbeitgeber, mit der ein Arbeitnehmer seine gesetzliche Rente erhöhen kann. Diese Form der Altersvorsorge wurde im Jahre 2002 durch die damalige Bundesregierung beschlossen.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Wer hat Anspruch auf Betriebsrente?

Alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung haben ein Anrecht, auf Teile ihres Einkommens zu verzichten und sie mithilfe der sogenannten Entgeltumwandlung in eine betriebliche Rente zu verwandeln. Es gibt auch Arbeitgeber, die die Beiträge zur Betriebsrente ganz übernehmen. Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz (BetrAVG).

Hier gibt es drei unterschiedliche Säulen, auf der die Altersvorsorge ruhen kann:

  • gesetzliche Rentenversicherung
  • die Betriebsrente, die auch als betriebliche Altersvorsorge (bAV) bezeichnet wird
  • die private Altersvorsorge

Prinzipiell hat jeder Arbeitnehmer ein Anrecht auf die Betriebsrente. Hier gibt es allerdings eine Ausnahme, denn es haben nur Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Rente, bei denen dies nicht durch den Tarifvorrang verhindert wird.

Dieser Vorrang besagt, dass Arbeitnehmer, die einen Arbeitsvertrag haben, der im Rahmen eines Tarifvertrages geschlossen wurde, eine Entgeltumwandlung nur nutzen dürfen, wenn es im Tarifvertrag entsprechende Regelungen gibt. In viele Tarifverträge wurden entsprechende Regeln bezüglich einer betrieblichen Altersversorgung eingearbeitet.

  • Leider besitzen nur etwa 60 Prozent der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge (Stand 2024). Vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen sind die umfangreichen Regularien zu kompliziert. Dabei kann der Arbeitgeber entscheiden, wie das Prozedere ist und mit welchen Anlageprodukten er arbeitet.
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Betriebsrente beantragen

Damit man eine Betriebsrente beantragen kann, benötigt man den endgültigen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung über die Rente. Anschließend sind folgende Schritte notwendig:

  • Abgabe des Rentenbescheids im Personalbüro des Unternehmens
  • Weiterleitung des Antrags und weiterer Unterlagen durch den Arbeitgeber (Anlage Rentenantrag, Abmeldung Pflichtversicherung)

Der Antrag wird dann an den jeweiligen externen Finanzierer geschickt und von diesem bearbeitet. Als solche Finanzierer kommen Unterstützungskassen, Pensionsfonds und -kassen oder auch Direktversicherungen in Betracht.

Betriebsrente versteuern

Die betriebliche Altersvorsorge wird vom deutschen Staat durch die Möglichkeit der Entgeltumwandlung gefördert. Zudem bleiben Beiträge zu dieser Direktversicherung steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Leider muss die später ausgezahlte Betriebsrente versteuert werden, weil für sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Ein einfaches Rechenbeispiel kann die Situation aufzeigen.

Betriebsrente berechnen

Um die Betriebsrente berechnen zu können, benötigt der Rechner Angaben zu Ihrem zusatzversorgungspflichtigen sowie Ihrem Altersfaktor. Den Altersfaktor können Sie auf der Seite der AKA (Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung) in Erfahrung bringen.

Betriebsrente Rechner

Die Doppelverbeitragung bei der Betriebsrente

Im Bereich der Betriebsrente ist es ein großes Problem, dass es eine sogenannte Doppelverbeitragung gibt.

Ursache ist, dass Krankenkassenbeiträge für die betriebliche Altersversorgung bis heute zweimal zu zahlen sind. Neben den anzusparenden Entgeltbestandteilen unterliegen nämlich auch die ausgezahlten Betriebsrenten der Sozialversicherungspflicht.

Eine Ausnahme sind hier Renten aus betrieblichen Riester-Verträgen. Für sie werden seit 2018 keine Sozialversicherungsbeiträge mehr erhoben.

Betriebsrente: Wichtige Fragen

Verdiene ich weniger, wenn ich eine Betriebsrente beantrage?

Ja. Dadurch, dass der Arbeitgeber etwas vom Bruttolohn einbehält, bleibt netto monatlich weniger übrig. Der Vorteil der Betriebsrente besteht darin, dass man in der Rente mehr bekommt, als das was man monatlich gespart hat. Dieses Mehr bestet aus den staatlichen Zuschüssen zur Betriebsrente.

Warum ist die Betriebsrente staatlich gefördert?

Die Betriebsrente ist staatlich gefördert, weil der Staat bei der normalen Rente voraussichtlich immer weniger gerecht auszahlen kann, so dass man im Alter noch davon leben kann. Um die private Vorsorge attraktiver zu machen, bezuschusst der Staat daher die Betriebsrente.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Betriebsrentengesetz (BetrAVG) »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema