Der Buchwert im Rahmen der Bilanzierung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Buchwert ist ein Wert im Rechnungswesen, mit dessen Hilfe ein Wirtschaftsgut in einer Bilanz zum Bilanzstichtag entweder aktiviert oder als sogenannte Kapitalposition passiviert wird.

Buchwert Rechner


Den Wert eines Unternehmens kann man auch definieren als Summe, die sich ergibt, wenn alle Vermögensgegenstände und Schulden mit ihren Herstellungs- oder Anschaffungskosten bewertet und in einem weiteren Schritt um die gemäß dem Steuer- und Handelsrecht vorgeschriebenen Ab- und Zuschreibungen korrigiert worden sind.

Rechtsgrundlage ist § 6 Einkommenssteuergesetz (EStG).

Um diesen Wert zu ermitteln, kann man eine Formel verwenden, die sich aus den genannten Schritten ergibt. Wenn man diese berücksichtigt, dann ergibt sich folgende Formel:

Anschaffungs- oder Herstellungskosten + Zuschreibungen - Abschreibungen = Buchwert

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Was ist ein Restbuchwert?

Meist ist der Buchwert geringer als der Zeitwert, in diesem Fall spricht man vom Restbuchwert. Ursache dafür ist, dass sich ein Wirtschaftsgut aufgrund seiner Verwendung mit der Zeit abnutzt (was durch Abschreibungen verbucht wird) und an Wert verliert.

Buchwert Beispiel

Ein Unternehmen hat am 30. Juni ein Gebäude für 500.000 Euro gekauft, dies ist der zu diesem Zeitpunkt geltende Buchwert. Weil ein Gebäude der Abschreibung unterliegt, verringert sich der Buchwert zum Bilanzstichtag am 31. Dezember.

Nimmt man eine Nutzungsdauer von 50 Jahre an, dürfen von den 500.000 Euro jährlich 10.000 Euro (2 Prozent) abgeschrieben werden. Berücksichtigt man, dass das Gebäude im Juni gekauft wurde, können aufgrund der zeitanteilig vorgenommenen Abschreibung im Kaufjahr 5.000 Euro abgeschrieben werden (10.000 : 12 Monate x 6 Monate), der Buchwert verringert sich auf 495.000 Euro.

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Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums

Es gibt also einen Unterschied zwischen dem Wert am Beginn des Gewinnermittlungszeitraums und dem am Ende des genannten Zeitraumes. Als Beginn dieses Zeitraums gilt:

  • entweder der Tag der Anschaffung
  • der Beginn eines neuen Geschäftsjahres

Wenn ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld zu diesem Zeitpunkt bereits als zu berücksichtigender Teil des Unternehmens existierte, kommt es nicht zu einer zeitanteiligen Berechnung des Wertes. Am Anfang des Gewinnermittlungszeitraums ist der Buchwert identisch mit den Herstellungs- oder Anschaffungskosten. Mögliche Abschreibungen werden erst im Laufe der Nutzungsdauer vorgenommen.

Wird also beispielsweise ein neues Dienstfahrzeug in Form eines Neufahrzeugs angeschafft, so entspricht der Buchwert zum Zeitpunkt des Kaufes dem Preis für das Neufahrzeug.

Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums

Da der Zeitraum für die Gewinnermittlung immer das Geschäftsjahr ist, berechnet sich der Wert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums nach der oben angegebenen Formel. Nach Abzug des gestatteten Abschreibungswertes sowie der Zurechnung aufgrund einer Wertsteigerung erhält man den aktuellen Buchwert zum Bilanzstichtag, der das Ende des Gewinnermittlungszeitraums markiert.

Die Gewinnermittlung sowie die steuerrechtlich relevante Bewertung von Vermögensgegenständen oder Schulden eines Unternehmens sollten sinnvollerweise in den Händen eines kompetenten Steuerberaters liegen. Er nimmt dem Unternehmer sehr komplexe und zeitaufwendige Tätigkeiten ab. Die Inanspruchnahme seiner Dienste ist zwar mit Kosten verbunden, diese lassen sich aber bei der nächsten Steuererklärung wiederum steuerlich geltend machen.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG) § 6 »

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