Degressive Abschreibung im Steuerrecht

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bis zum Ende des Jahres 2010 gab es zwei verschiedene Methoden, um Geschäftsgüter abzuschreiben. Neben der linearen Abschreibung gab es noch die degressive Abschreibung. Die degressive Abschreibung unterscheidet sich vor allem dadurch von der linearen Methode, dass am Ende des Abschreibungszeitraumes ein Restwert für das Geschäftsgut vorhanden ist.

Seit dem 1. Januar 2011 durfte die degressive Methode und der dazugehörige Abschreibungssatz nicht mehr verwendet werden. Für Anschaffungen ab dem 31.12.2019 wurde sie jedoch aufgrund der Corona-Pandemie wieder eingeführt.

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Was ist eine degressive Abschreibung?

Diese Form der Abschreibung nimmt nicht, wie die lineare Methode dies tut, über den gesamten Abschreibungszeitraum die ursprüngliche Investitionssumme als Basis für den Abzug der jährlich möglichen 25 %, sondern berechnet den Abschreibungssatz jedes Jahr neu vom Buchwert, den das geschäftsgut am Ende des vorangegangenen Jahres noch hatte.

Auf diese Weise verringert sich die Abschreibungssumme im Laufe des gesamten Zeitraums hinweg, sodass am Ende ein Restbuchwert übrig bleibt. Das bedeutet, dass die Wertminderung nicht so hoch ist, wie bei der linearen Abschreibung.

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Welches Gesetz regelt die degressive Abschreibung?

Die Rechtsgrundlage für die degressive Abschreibung sowie für den Abschreibungssatz und seine Höhe findet sich in § 7 Einkommenssteuergesetz (EStG). In den letzten 20 Jahren durchlief das Gesetz mehrere Änderungsprozesse, innerhalb der die Vorschriften für die degressive Abschreibung umgestellt oder die Regelung ganz abgeschafft wurde.

Die Zeitlinie sieht hier etwa folgendermaßen aus:

  • Januar 2001 bis Dezember 2005: maximal 20 % des Anschaffungskosten- oder Herstellungswertes, das 2-fache des Linearsatzes
  • Januar 2006 bis Dezember 2007 sie vor Januar 2001: maximal 30 % vom Anschaffungs-, Herstellungs- oder Buchwert, das 3-fache des Linearsatzes
  • Januar 2008 bis Dezember 2008: degressive Abschreibung abgeschafft
  • Januar 2009 bis Dezember 2010: maximal 25 % vom Anschaffungs-, Herstellungs- oder Buchwert, das 2,5-fache des Linearsatzes
  • Januar 2011: degressive Abschreibung abgeschafft
  • Januar 2020: degressive Abschreibung wieder eingeführt (bis mindestens 31.12.2022)

Degressive Abschreibung - Abschreibungssatz bestimmen

Man kann an einem Beispiel gut zeigen, wie die degressive Abschreibung eingesetzt wurde und wie sich der Abschreibungssatz berechnete. Nimmt man an, ein Unternehmer hatte eine Maschine für 200.000 Euro gekauft, diese sollte 5 Jahre eingesetzt werden und nach der degressiven Methode abgeschrieben werden.

Dann sähe der jährliche Abschreibungsbetrag folgendermaßen aus:

Anschaffungskosten 2010200.000 €
-25 % im Jahr 201050.000 €
Restbuchwert Ende 2010150.000 €
-25 % im Jahr 201137.500 €
Restbuchwert Ende 2011112.500 €
-25 % im Jahr 201228.125 €
Restbuchwert Ende 201284.375 €
-25 % im Jahr 201321.093,75 €
Restbuchwert Ende 201363.281,25 €
-25 % im Jahr 201415.820,31 €
Restbuchwert 47.460,94 €

Grundlegend für die Berechnung der jährlich erlaubten Abschreibungssumme war der Abschreibungssatz in Höhe von 25 %, der bis zur Abschaffung für die degressive Abschreibung von beweglichen Geschäftsgütern galt. Inzwischen darf nur noch die lineare Abschreibungsmethode verwendet werden.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG) § 7 »

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