Das Dienstfahrrad und seine steuerliche Absetzbarkeit

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Neben einem Dienstwagen kann der Arbeitgeber auch ein Dienstfahrrad zur Verfügung stellen. Viele wissen nicht, dass ein Dienstfahrrad steuerlich genauso behandelt wird, wie ein Dienstauto.

Der Arbeitgeber kann ein solches Rad erwerben und seinem Arbeitnehmer überlassen, entweder für rein berufliche Fahrten (also z. B. für den Arbeitsweg oder für Außendiensteinsätze) oder auch zur privaten Nutzung.

Eine gemischte Nutzung ist in einem eigenen Überlassungsvertrag oder im Rahmen des Arbeitsvertrages festzuhalten. Rechtsgrundlage bildet § 37 Nr. 3 Einkommenssteuergesetz (EStG, neue Fassung).

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Wie wird ein Dienstfahrrad von der Steuer behandelt?

Wer als Arbeitgeber ein Dienstfahrrad anschafft und es seinem Arbeitnehmer überlässt, kann verschiedene, mit dem Fahrzeug in Verbindung stehende Kosten steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen. Dazu gehören:

Für Arbeitnehmer gelten bezüglich der Nutzung eines Firmenfahrrades zwischen 2019 und 2021 neue Regelungen. Arbeitnehmer müssen privat genutzte Dienstfahrräder bisher mit einem Prozent ihres Gehaltes als sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Diese Besteuerung fällt zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021.

  • Allerdings gilt diese Neuregelung nur dann, wenn der Arbeitnehmer das Dienstfahrrad zusätzlich zu seinem normalen Gehalt bekommt. Wird zur Abgeltung eine Gehaltsumwandlung durchgeführt, greift die Regelung nicht.

Ist ein Arbeitnehmer Pendler und nutzt für die Strecke zur Arbeit und zurück ein Firmenrad, dann darf er pro gefahrenem Kilometer 30 Cent als Pendlerpauschale in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Zwischen 2019 und 2021 gilt zu dem, dass ein geleastes oder gekauftes E-Bike mit mehr als 25 km/h mit dem halben Bruttolistenpreis in der Steuererklärung angesetzt wird.

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Dienstfahrrad Leasing - vergleichen lohnt sich

Eine inzwischen häufig genutzte Alternative zum Kauf eines Dienstfahrrades ist das Leasing. Es gibt eine Vielzahl von Leasinganbietern, die sich auf Fahrräder konzentrieren.

Der Arbeitnehmer kann bei einem solchen Anbieter ein Fahrrad auswählen, das er als Dienstfahrrad für geeignet hält. Der Arbeitgeber kann in seiner Funktion als Leasingnehmer vorher den Umfang der wählbaren Räder auf bestimmte Modelle eingrenzen.

Normalerweise haben Leasingverträge eine Laufzeit von drei Jahren. Sie beinhalten neben dem Rad auch einen Versicherungsschutz, der bei Unfällen oder Diebstählen greift. Leasing ist mit oder ohne Selbstbeteiligung möglich.

Einige Anbieter stellen auch einen Pannenhilfe-Service zur Verfügung. Die Leasingrate wird vom Arbeitgeber gezahlt, der sie dann als Betriebsausgaben geltend machen kann.

Vor- und Nachteile beim Dienstfahrrad

Es gibt beim Dienstfahrrad klare Vorteile, aber auch Punkte, die man als Interessent bedenken sollte

Ein wichtiger Vorteil ist vor allem, dass ein Dienstfahrrad wesentlich umweltfreundlicher ist, als ein herkömmlich motorisiertes Dienstfahrzeug (Benzin- oder Dieselmotor). Zudem hat das Fahrradfahren positive Auswirkungen auf die Gesundheit des Arbeitnehmers.

Hinzu kommt noch, dass ein Dienstfahrrad in einer verkehrsreichen Stadt meist schneller vorwärts kommt und Zeit spart. Darüber hinaus können Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerliche Vorteile nutzen.

Als Nachteile beim Dienstfahrrad werden vor allem die Regelungen zum sogenannten Restwert von 40 %, der Mangel an Bequemlichkeit sowie die Einbußen bezüglich des Prestiges (ein Manager auf dem Rad wird von vielen als nicht standesgemäß betrachtet).


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG, neue Fassung) § 37 Nr. 3 »

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