Der Einkommensteuersatz in Deutschland

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer in Deutschland als natürliche Person Einkommen erzielt, der ist steuerpflichtig und muss deshalb ab einer bestimmten Einkommenshöhe die zur Kategorie Gemeinschaftssteuer zählende Einkommenssteuer entrichten. Rechtliche Grundlage für diese Art der Besteuerung sind die Paragrafen im Einkommenssteuergesetz (EStG).

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Wie hoch ist der Einkommensteuersatz?

Welche Höhe die zu entrichtenden Einkommenssteuern haben, hängt davon ab, wie hoch der persönliche Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen ist. Dieser hängt wiederum von der Höhe des erzielten Einkommens ab.

In 2024 lag der Grundfreibetrag, für den man keine Einkommenssteuer entrichten muss, bei jährlich 11.604 Euro. In diesem Fall wäre dies ein persönlicher Einkommenssteuersatz von 0 Prozent. Wer mehr verdient, dessen Steuersatz steigt bis zum sogenannten Grenz- oder Spitzensteuersatz von maximal 42 Prozent. Er gilt für Einkommen zwischen 61.972 Euro bis 277.826 Euro pro Jahr für unverheiratete Steuerpflichtige. Ab einem Einkommen über 277.826 Euro jährlich wird der Spitzensteuersatz von 45 Prozent fällig.

Es ist also grundsätzlich zu unterscheiden zwischen:

  • Grundfreibetrag: 0 Prozent ESt (Einkommenssteuer)
  • Steuersatz (durchschnittlich): 14 bis 41 Prozent ESt
  • Grenz- oder Spitzensteuersatz: 42 Prozent
  • Höchststeuersatz: 45 Prozent
  • Es gilt also für jeden Erwerbstätigen, dass er einen umso höheren Einkommensteuersatz hat, desto mehr er monatlich verdient. Wer im Jahr unter der Einkommensgrenze von 11.604 Euro bleibt, zahlt hingegen keinerlei Einkommenssteuer.
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Wie hoch ist der Einkommensteuersatz bei Rentnern?

Gemäß dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) sollen Rentner ab dem Jahr 2040 ihre Rente zu 100 Prozent versteuern, sofern sie mehr als 9.000 Euro Rente jährlich beziehen. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung stammende Alterseinkünfte (Renten) werden bereits seit dem Jahr 2005 „nachgelagert“ besteuert. Dies bedeutet, dass Aufwendungen für die Altersvorsorge während des Beruflebens die Steuerlast des Erwerbstätigen reduzieren. Wird dann die Altersrente ausgezahlt, unterliegen diese Zahlungen der Einkommensteuerpflicht.

Dieser Besteuerungswechsel wird vom Staat schrittweise seit 2005 vollzogen und soll 2040 beendet sein. Im Zuge dieses Wechsels wird ein immer höher werdender Teil der Aufwendungen für die Altersvorsorge von der Steuer befreit. Als Gegengewicht dazu erhöht sich der zu besteuernde Anteil der Renten.

Einkommensteuersatz Beispiel

Ein einfaches Beispiel kann das Prinzip verdeutlichen: Personen, die ab 2011 Altersrente erhalten, müssen ab diesem Zeitpunkt sowie in den folgenden Jahren für 62 Prozent ihres Rentenbetrages einen bestimmten Einkommensteuersatz entrichten. Von Personen, die erst ab 2015 Rente beziehen, müssen hingegen schon 70 Prozent ihrer Rentensumme mittels Einkommensteuersatz versteuert werden.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG) »

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