Der Erschwerniszuschlag für bestimmte Tätigkeiten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Manche Arbeiten können vom Arbeitnehmer nur unter erschwerten Bedingungen ausgeführt werden. Dieser Umstand drückt sich im sogenannten Erschwerniszuschlag aus, der in solchen Situationen gezahlt wird. Wie hoch dieser Zuschlag ist, entscheidet sich durch die Branche sowie die ausgeführte Tätigkeit.

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der eine Tätigkeit unter schwierigen Bedingungen ausführen muss, einen Anspruch auf einen solchen Zuschlag. Eine solche Zulage gehört zur Gattung der gesetzlich geregelten Lohnzuschläge und hat seine rechtliche Grundlage im § 19 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst), im § 19 Einkommenssteuergesetz (EStG) sowie in weiteren Regelungen wie dem Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb).

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Der Erschwerniszuschlag und seine Höhe

Die Höhe des Zuschlags hängt von der Branche ab, in der ein Arbeitnehmer tätig ist und um welche Tätigkeit es sich handelt. Im Baugewerbe wird beispielsweise ein Erschwerniszuschlag in Höhe von 0,40 Euro pro Stunde gezahlt, wenn Schutzkleidung erforderlich ist und 1,30 Euro, falls die Tätigkeit mithilfe einer Atemmaske ausgeführt werden muss.

Im Öffentlichen Dienst gibt es eine pauschale Regelung. Hier werden zwischen 5% (entspricht 0,67 Euro) und 15 % (entspricht 2,02 Euro) bezogen auf das Entgelt für eine Stunde als Erschwerniszuschlag berechnet.

Einen deutlich höheren Erschwerniszuschlag erhalten Beamte oder Anwärter des Bundes, beispielsweise bei der Bundeswehr. Durch den hohen Gefährdungsgrad, etwa als Taucher oder Minenräumer steht ihnen ein entsprechend hoher Zuschlag zu ihrem normalen Gehalt zu.

Ist der Erschwerniszuschlag steuerfrei?

Auch ein solcher Zuschlag des Arbeitgebers für erschwerte Arbeitsbedingungen unterliegt der Steuerpflicht. Das mithilfe dieser Zuschläge verdiente Geld gilt steuerrechtlich als Teil des Lohns und muss daher ebenfalls im Rahmen des Lohnsteuerabzugs sowie der zu leistenden Sozialabgaben berücksichtigt werden.

Anders als Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit gibt es beim Erschwerniszuschlag laut dem Bundesfinanzhof keinen Freibetrag. Das heißt, er ist immer in voller Höhe steuerpflichtig.

Diese Regelung bedeutet für den Arbeitnehmer leider allzuoft, dass ihm die von ihm geleistete Arbeit keine großen finanzielle Vorteile verschafft, da die vollständige Besteuerung des Zuschlags letztendlich zu einem nur unwesentlich höheren Lohn führt.

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Wann wird ein Erschwerniszuschlag gezahlt - Beispiele

Ein solcher Lohnzuschlag wird nicht jedem Arbeitnehmer gezahlt, sondern ausschließlich dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die ausgeübte Tätigkeit muss unter nachweisbar schwierigeren Bedingungen ausgeführt werden.

Dazu zählen etwa:

  • Gefährdung des körperlichen oder seelischen Wohles
  • Einwirkung großer Wärme oder Hitze (abweichend von normalen, klimatischen Bedingungen)
  • Belastung durch massiven Staub oder sonstige Verschmutzungen
  • Strahlenbelastung (außerhalb des normalen Berufsbildes)
  • Belastung durch Nässe während der Tätigkeit
  • Wer herausfinden möchte, inwieweit und wenn ja, in welcher Höhe ihm ein solcher Zuschlag zusteht, der kann in den verschiedenen Tarifverträgen oder im Einkommenssteuergesetz nachschauen. Zudem gibt es die Möglichkeit, bei seiner Berufsgenossenschaft bzw. Gewerkschaft nachzufragen.

Erschwerniszuschlag - Berechnung

Wie hoch der Erschwerniszuschlag ausfällt, lässt sich anhand der Vergütungstabellen für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ablesen. Hier muss man das Bruttogehalt in Stundenlohn umwandeln und dann den für die Vergütungsgruppe angesetzten Prozentsatz nutzen, um die Höhe zu ermitteln.

Nimmt man an, ein Arbeitnehmer erhält im Monat für 38 Stunden Arbeit unter erschwerten Bedingungen ein Bruttogehalt von 3.500 Euro und der Erschwerniszuschlag wird in Höhe von 10 % gewährt, dann ergibt sich die folgende (fiktive) Rechnung:

3.500 € : 152 h (4 x 38 Stunden) = 23,03 € x 10 % = 2,30 € Erschwerniszuschlag

In manchen Branchen wird der Erschwerniszuschlag nicht pro Stunde berechnet. Dort wird nicht mithilfe von Prozentsätzen auf Basis des Stundenlohns gearbeitet, sondern mit Pauschalbeträgen für die verschiedenen Tätigkeiten.

Je schwieriger die Arbeit ist, desto höher fällt dann der Erschwerniszuschlag aus.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG) § 19 Abs. 1 »

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