Erziehungsurlaub für Eltern

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Unter Erziehungsurlaub ist eine Freistellung von der Berufstätigkeit für Eltern zu verstehen. Heute wird der Erziehungsurlaub als Elternzeit bezeichnet und dient auch nach der Veränderung der Bezeichnung ab 2001 der Betreuung und Erziehung von Kindern. Der Erziehungsurlaub bzw. die Elternzeit kann von einem Elternteil oder von beiden Eltern gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Ein rechtlicher Anspruch auf den Erziehungsurlaub besteht bis zum Ende des dritten Lebensjahres des Kindes.

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Voraussetzungen für den Erziehungsurlaub

Diesen Urlaub zur Betreuung und Erziehung von Kindern erhält nicht jedes Elternpaar.

Um die Elternzeit in Anspruch nehmen zu dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • es müssen einzelne oder mehrere Kinder vorhanden sein
  • der Elternteil muss mit dem Kind in einem Haushalt zusammenleben
  • der freizustellende Elternteil muss die überwiegende Betreuung des Kindes übernehmen
  • der Elternteil in Erziehungsurlaub darf nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten

Diese Voraussetzungen gelten übrigens für eigene, adoptierte oder in Vollzeitpflege befindliche Kinder, für die der in Erziehungsurlaub gehende Elternteil die Personensorge innehat. In besonderen Fällen kann Elternzeit auch für Kinder von schwerkranken oder verstorbenen Familienangehörigen beantragt werden.

  • Auch Großeltern können für Enkelkinder Elternzeit beantragen, sofern beide Eltern unter 18 Jahren sind oder ein Elternteil noch minderjährig ist. Darüber hinaus können Großeltern Elternzeit beantragen, wenn sich ein Elternteil des Kindes im vorletzten beziehungsweise letzten Jahr einer Ausbildung befindet, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahres angefangen hat und den Elternteil voll auslastet.
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Die Dauer des Erziehungsurlaubs

Wie lange die Freistellung dauern darf, wurde vom Gesetzgeber klar geregelt. So wurde festgelegt, dass er nach Ablauf des sogenannten Mutterschutzes (also etwa acht bis zwölf Wochen erfolgter Entbindung) beginnt und maximal bis zum vollendeten 36. Lebensmonat des Kindes dauern darf.

Eine kürzere Elternzeit kann natürlich jederzeit beantragt werden.

Welches Geld erhält man beim Erziehungsurlaub?

Wer in Erziehungszeit geht, erhält zwar kein Gehalt mehr von seinem Arbeitgeber, dafür springt aber der Staat ein, indem er das sogenannte Elterngeld zahlt.

Die Berechnungsgrundlage für dieses Elterngeld bildet das durchschnittliche Einkommen, das der in Urlaub befindliche Elternteil in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erhalten hat. Prinzipiell gilt, dass man zwischen 67 und 100 Prozent des durchschnittlichen Netto-Einkommens erhält, wenigstens aber 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Die 100 Prozent gelten nur für geringe Netto-Einkommen unter 1.000 Euro.

Eltern, die im Jahr vor der Geburt mehr als 250.000 Euro verdient haben, können keinen Anspruch auf Elterngeld geltend machen.

Erziehungsurlaub: Wichtige Fragen

Wie ist das mit dem Kündigungsschutz während des Erziehungsurlaubs?

Während dieser Elternzeit genießt der jeweilige Elternteil einen besonderen Kündigungsschutz, wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt. Rechtliche Grundlage für diese Freistellung sowie das als Lohnersatzleistung zu gewährende Elterngeld bildet das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit - BEEG.

Wie beantrage ich Erziehungsurlaub?

Um diese Art der Freistellung beanspruchen zu können, muss man diese anmelden beziehungsweise beantragen. Der Antrag auf Elternzeit ist unmittelbar beim Arbeitgeber zu stellen.

Falls man diese Freistellung erst nach der Geburt des Kindes beantragen möchte, muss man eine Frist einhalten und den Erziehungsurlaub mindestens sieben Wochen vor Beginn der Freistellung beim Arbeitgeber anmelden. Verpasst man diese Frist, kann der Arbeitgeber ihn theoretisch ablehnen.

Der Antrag auf Erziehungsurlaub kann formlos gestellt werden, sollte aber schriftlich eingereicht werden. In einem entsprechenden Schreiben sollte auch angegeben werden, wie lange der beantragte Erziehungsurlaub dauern soll und ab welchem Zeitpunkt man wieder zur Verfügung steht.

Gilt der Erziehungsurlaub auch für Väter?

Für Väter gelten die gleichen Regelungen bezüglich einer derartigen Freistellung, wie für die Mütter. Auch als Vater hat man ein Anrecht auf die Elternzeit und kann diese direkt nach der Geburt antreten.

Der Mutterschutz und die damit verbundene Frist hat keinen Einfluss auf die Erziehungszeit des Vaters. Ein entsprechender Antrag muss beim Arbeitgeber eingereicht werden.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) »

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