Was ist das Lohnsteuerermäßigungsverfahren?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Jeder Arbeitnehmer hat die Chance, sein monatliches Nettoeinkommen zu erhöhen. Dazu muss er nur einen entsprechenden Freibetrag gemäß dem Lohnsteuerermäßigungsverfahren bei seinem zuständigen Finanzamt beantragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Freibeträge
  2. Eintragungen
  3. Beispiele

In diesem Fall werden zu erwartende Aufwendungen nicht erst bei der jährlichen Lohnsteuererklärung berücksichtigt, sondern sofort, wodurch sich die Steuerlast verringert und der Netto-Betrag des Gehalts oder Lohns erhöht. Rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet § 39a Einkommenssteuergesetz (EStG).

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Freibeträge im Lohnsteuerermäßigungsverfahren

Wird im Lohnsteuerermäßigungsverfahren ein Freibetrag bewilligt, so gilt dieser für die darauffolgenden zwei Jahre. Er wird übrigens als sogenanntes Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) vom Finanzamt eingetragen. Man kann den Freibetrag aber auch nur für ein Jahr beantragen. Um den Freibetrag festlegen zu können, muss der Steuerpflichtige in etwa die zu erwartenden Aufwendungen abschätzen können.

Als absetzbare Aufwendungen gelten:

Die Eintragungen nach dem Lohnsteuerermäßigungsverfahren

Es gibt zwei verschiedene Arten der Eintragung, nämlich Eintragungen, die einen Mindestbetrag voraussetzen und Eintragungen ohne einen Mindestbetrag. Der Mindestbetrag liegt bei 600 €. Nur bei erwarteten Aufwendungen, die diesen Betrag übersteigen, ist die Eintragung möglich.

  • Ohne einen Mindestbetrag kann eine Eintragung beantragt werden, wenn nicht ausgleichbare Verluste aufgrund folgender Voraussetzungen erwartet werden wie Verluste aus Wohneigentum, das selbst bewohnt wird; Verluste durch Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG) sowie Verluste in Form einer negativen Summe bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.

Da das deutsche Steuerrecht komplex ist, lohnt sich unter Umständen die Beauftragung eines Finanzexperten zur Ermittlung des korrekten Freibetrages für einen Antrag gemäß dem Lohnsteuerermäßigungsverfahren.

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Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Beispiele

An verschiedenen Beispielen kann man verdeutlichen, wie sich der Freibetrag aus dem Lohnsteuerermäßigungsverfahren für den Steuerpflichtigen auswirkt.

Beispiel 1: Ein Angestellter hat Steuerklasse 1 und erhält ein monatliches Bruttogehalt von 2.700 €. Im August des laufenden Jahres beantragt er beim Finanzamt einen Freibetrag. Dieses legt ihn auf jährlich 1.500 € fest, wodurch sich ein monatlicher Freibetrag von 125 € ergibt. Der Freibetrag gilt erstmalig im August. Ab diesem Monat beträgt daher das zu versteuernde Bruttogehalt nur noch 2.575 € statt 2.700 €.

Beispiel 2: Eine unverheiratete Arbeitnehmerin muss an insgesamt 230 Tagen im Jahr 20 km mit dem Pkw zurücklegen, um an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Die als Werbungskosten anrechenbaren Fahrtkosten betragen also jährlich 1.380 € (230 x 20 x 0,3). Da das Finanzamt bei Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag anrechnet, können für den Freibetrag nur 380 € berücksichtigt werden, was nicht genug ist. Weil sie allerdings Mitglied in einer Kirche ist und jedes Jahr 480 € an Kirchensteuer zahlt, kann auch dieser Betrag berücksichtigt werden. Da 380 € + 480 € eine Summe von 860 € ergibt, ist der Mindestbetrag von 600 € überschritten und der Freibetrag kann beim Finanzamt beantragt werden.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG) § 39a »

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